Duisburg. Mit rund 100 km/h fuhr im Juni ein Mann in Duisburg-Laar gegen einen Oberleitungsmast der DVG. Dabei verstarb der Beifahrer. Der 38-Jährige Fahrer, der damals ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss den Unfall verursachte und danach flüchtete wurde jetzt zu über 2 Jahren Haft verurteilt.

Mit einem über die Landesgrenzen hinausreichenden „Blitzer-Marathon“ hat die Polizei zum wiederholten Male auf die Gefahren zu schnellen Fahrens hingewiesen. Wie schrecklich die Folgen sein können, machte auch ein Unfall deutlich, der sich in der Nacht zum 16. Juli in Laar ereignete: Mit rund 100 Stundenkilometern prallte ein Auto vor einen Oberleitungsmast der DVG. Der Beifahrer starb. Der Mann am Steuer, der 38-jährige Bruder des Getöteten, musste sich dafür am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Fahrlässige Tötung, fahrlässige Straßenverkehrs-gefährdung, Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht - die Anklage listete beinahe alle Straftatbestände auf, die im Zusammenhang mit einem Unfall nur möglich sind. Am Tatabend hätte der Angeklagte für Warnungen allerdings wohl kaum noch ein Ohr gehabt: Mit rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte er seinen Bruder davon abgehalten, sich ans Steuer zu setzen, und war selbst gefahren. Die Begründung des in Hochfeld lebenden Rumänen: „Der hatte auch keinen Führerschein und war noch betrunkener als ich.“

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"Ich habe eine Telefonzelle gesucht"

Bei errechneten 117 Stundenkilometern verlor er auf der Friedrich-Ebert-Straße die Kontrolle. Da die Sicherheitsgurte des maroden Autos, das mit bulgarischen Kennzeichen unterwegs war, nicht funktionierten, erlitt der Bruder bei dem Aufprall tödliche Verletzungen. Der Angeklagte kam mit drei Rippenbrüchen davon - und entfernte sich vom Unfallort. „Ich habe eine Telefonzelle gesucht“, so seine wenig glaubhafte Ausrede.

„Bei fahrlässiger Tötung ist das Maß der Pflichtverletzungen entscheidend“, betonte die Vorsitzende des Schöffengerichts. In diesem Fall sei es so gravierend, dass die Richter sich nicht in der Lage sahen, eine bewährungsfähige Strafe auszuurteilen. Der bislang nicht vorbestrafte 38-Jährige wurde zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt.