Duisburg/Recklinghausen.. Prozessauftakt unter verschärften Sicherheitsbedingungen: Der Recklinghausener, der sich am 6. April mit mehr als zwei Promille ans Steuer setzte und einen tödlichen Unfall auf der Autobahn 59 verursachte, steht seit Mittwoch vor dem Landgericht. Der 31-Jährige wird bedroht.

Mit mehr als zwei Promille setzte sich in der Nacht zum 6. April 2011 ein 31-jähriger Recklinghauser in der Duisburger City ans Steuer und wollte nach Hause fahren. Weit kam er nicht: Auf der A 59 bei Meiderich fuhr er in einem Abschnitt, in dem nur 80 Stundenkilometer erlaubt waren, mit mehr als 125 Sachen ungebremst auf das Heck eines höchstens 65 Stundenkilometer schnellen Autos auf. Dessen 23-jähriger Fahrer starb noch am Unfallort. In zweiter Instanz muss sich der 31-Jährige seit Mittwoch vor dem Landgericht Duisburg wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Im Spielcasino hatte der 31-Jährige gezecht. „Ich wusste, dass ich mit dem Auto da war und zurückfahren musste“, so der Angeklagte. „Ich weiß bis heute nicht, wieso ich das gemacht habe.“ Er habe wohl auf andere Gedanken kommen wollen: Beruflich habe er Stress gehabt, weil er ein neues Ladenlokal eröffnet habe, so der Modelleisenbahnhändler. Sein Vater, mit dem er viele Jahre erfolgreich zusammengearbeitet hatte, habe ihn dabei im Stich gelassen. „Weil ich so viel gearbeitet habe, hat mich meine Freundin verlassen.“

Tödlicher Unfall A59

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Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
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An die Tat hat der 31-Jährige keine Erinnerung mehr: „Ich weiß nicht mehr, wie ich zum Auto gekommen bin, weiß nichts mehr vom Unfall, nichts von Polizei und Krankenhaus.“ Irgendwann sei er Zuhause wach geworden - mit einer Wunde am Kopf.

Opfer war nicht angeschnallt

Das Amtsgericht hatte den Mann im Februar zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und drei Jahren Führerscheinsperre verurteilt. Dagegen legten zunächst die Staatsanwaltschaft, die eine Strafe ohne Bewährung fordert, dann der Angeklagte Berufung ein. In erster Instanz waren dem Angeklagten aufgrund der Alkoholisierung mildernde Umstände zugebilligt worden. Außerdem attestierte das Landgericht dem Opfer eine Mitschuld am tödlichen Ausgang des Unfalls: Ein Sachverständiger bestätigte am Mittwoch, dass der 23-Jährige nicht angeschnallt gewesen sei.

Der Prozessauftakt fand unter verschärften Sicherheitsbedingungen statt. Seit dem erstinstanzlichen Urteil wird der Angeklagte bedroht. Ein Urteil soll am 4. September nach weiteren Zeugenvernehmungen gesprochen werden.