Duisburg.. Im Gegensatz zur Stadt ist der Duisburger Zoo ist bei Fragen zum Thema Delfin-Haltung auskunftspflichtig. Dies ist das Ergebnis aus den Verhandlungen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort zog daraufhin die Hagener Tierschutzorganisation ihre Klage gegen die Stadt zurück.
Nicht die Stadt, sondern der Zoo selbst ist der Ansprechpartner für das Wal- und Delfinschutz-Forum, wenn es Auskünfte über die Delfin-Haltung will. Das ist das Ergebnis der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Jürgen Ortmüller, Geschäftsführer der Hagener Tierschutzorganisation, zog daraufhin die Klage gegen die Stadt zurück, kündigte neue Anträge an den Zoo an.
Zu Beginn klangen die Ausführungen von Richter Norbert Chumchal ziemlich kompliziert: Es ging um die Frage, ob das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz anzuwenden ist, wann ein Widerspruch und wann eine Klage der richtige Rechtsweg ist, um natürliche und juristische Personen.
Zoo ist zur Auskunft verpflichtet
Aber am Ende war das Ergebnis gut zu verstehen: Die Stadt hat alles getan, was sie muss, um Ortmüller und dem Wal- und Delfinschutz-Forum Informationen über die Delfin-Haltung zu geben. Eine Vertreterin der Stadt versicherte noch einmal, dass sie alles herausgegeben haben, was sie hatten. Der Richter erklärte, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, weitere Informationen aus dem Zoo zu beschaffen. Das hatte das Forum ebenfalls verlangt.
Aber der Zoo selbst ist zur Auskunft verpflichtet, stellte der Richter fest. Er las die Stelle im Umweltinformationsgesetz des Landes vor, erläuterte, dass die Zoo Duisburg AG eine juristische Person privaten Rechts ist, die öffentliche Umweltdienstleistungen erbringt und der Kontrolle der Gemeinde untersteht. Damit ist sie zur Auskunft verpflichtet (UIG NRW §1 Absatz 2 Nr. 2).
Delfinarium sei eine "Geldmaschine"
Richter Chumchal riet Ortmüller, konkret formulierte Anfragen an den Zoo zu stellen. Er erlaubte sich den Kommentar, dass man sich der Diskussion doch stellen solle, „sachlich, von beiden Seiten!“ Ortmüller verabschiedete er mit: „Dann hoffe ich, dass ich Sie nicht wiedersehe!“
Der streitbare Tierschützer sah die Verhandlung als Erfolg: „Wir haben jetzt Klarheit.“ Er hofft auch, sich ohne Gericht mit dem Zoo zu einigen. Seit 2009 kämpft er um Einsicht in die Unterlagen, will vor allem Auskunft über die medizinische Behandlung der Delfine. Er befürchtet, dass die Tiere zu viele Medikamente bekommen. Die vielen Todesfälle – nach seinen Angaben über 60 Delfine seit Bestehen des Delfinariums — seien ein Hinweis darauf. Im Züricher Zoo seien zwei Delfine an einer Antibiotika-Vergiftung gestorben, der Nürnberger Zoo gebe Delfinen Psychopharmaka.
Er wiederholte seinen Vorwurf, ein Delfinarium sei eine „Geldmaschine“, die dem Zoo auf Kosten der Tiere Einnahmen verschaffe. „So intelligente Tiere gehören nicht in Gefangenschaft.“