Duisburg. . Ausgiebig ist um die korrekte Zahl der ungültigen Unterschriften für das Abwahlverfahren gegen Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland gestritten worden. Bei rund 8000 Unterschriften fehlte die Hausnummer. Nun soll der Rat letztgültig entscheiden - auch mit Blick auf künftige Bürgerbegehren.

Hitzig und lange wurde über die Frage der gültigen und ungültigen Unterschriften für das Abwahlbegehren gegen OB Sauerland diskutiert, längst hat der Wahlkampf um den Nachfolger auf dem OB-Posten die damalige Debatte verdrängt. Wie viele Unterschriften aber nun tatsächlich gültig waren, steht bis heute nicht fest.

Die Entscheidung liegt letztlich in der Hand des Rates. Das Bündnis aus SPD, Grünen und Linke will der Frage nun per Antrag eine endgültige Antwort entgegen setzen.

Zur Erinnerung: Von den 79.915 Unterschriften, die die Bürgerinitiative gesammelt hatte, erklärte das Wahlamt 12.586 für ungültig, rund ein Drittel davon wegen fehlender Hausnummern.

Wichtig für künftige Bürgerbegehren

Die Zahl reichte dennoch, deshalb wurde der Streit vertagt. Bei einer zweiten Überarbeitung konnten dann 4783 Eintragungen ohne Hausnummern zugeordnet werden. Die will Rot-Rot-Grün jetzt ebenso für gültig erklären wie 1103 Eintragungen mit Fremdergänzungen.

Eine wechselnde Schriftfarbe reiche nicht für den Verdacht aus, dass die Unterschrift nicht gewollt sei, heißt es. Die Entscheidung könnte für künftige Bürgerbegehren als Präzedenzfall dienen.