Duisburg. . Der Prozess gegen drei Brüder, die einen 41-Jährigen an der Masurenallee überfallen und schwer verletzt haben sollen, nahm eine unerwartete Wendung. Nachdem die Angeklagten einen unbekannten Mittäter ins Spiel gebracht hatten, packte dieser im Zeugenstand aus. Zwei junge Männer sitzen nun in U-Haft.

Eine unerwartete Wendung nahm der Prozess gegen drei Brüder aus Wedau, die wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht stehen. Die drei 21 bis 23 Jahre alten Männer sollen am 19. Februar 2011 einen 41-Jährigen an der Masurenallee überfallen und schwer verletzt haben.

Zwei der Angeklagten brachten überraschend einen 23-Jährigen ins Spiel, der bei der Tat mit dabei gewesen sein soll. Einer der Brüder will mit dem Mann unterwegs gewesen sein, als man zufällig dem Geschädigten begegnete und mit ihm Streit bekam. Der 23-Jährige habe daraufhin einen zweiten Angeklagten telefonisch verständigt, der kam und seinen Bruder von dem Opfer fernhielt. Der dritte Angeklagte, so die übereinstimmende Aussage der beiden anderen, sei nicht dabei gewesen.

"Ich war der dritte Mann"

Der 23-Jährige, der kurzfristig von der Polizei herangeschafft wurde, bestätigte diese Version zunächst. Dann jedoch gab er eine Erklärung ab, die zumindest zwei der Angeklagten gar nicht gefallen haben dürfte. Der dritte Bruder sei unschuldig, so der Zeuge. „Der war gar nicht da. Ich war der dritte Mann. Ich habe da mitgemacht und will nicht, dass ein Unschuldiger für mich verurteilt wird“, betonte der 23-Jährige.“ Die beiden anderen Angeklagten hätten vereinbart, den 41-Jährigen zusammenzuschlagen. Die beiden Jungs hätten die Familienehre retten wollen, weil der Mann zuvor angeblich ihre Verwandten beleidigt habe.

Man lauerte dem Opfer auf. Als die Angreifer sich schwer taten, den 41-Jährigen zu überwältigen, habe auch er eingegriffen und den Mann zu Boden gedrückt, während die anderen das Opfer mit einem Ast schlugen und auf den Mann eintraten, so der 23-Jährige. Dass dem Mann auch Geld abgenommen wurde, sei aber nicht verabredet gewesen.

Die beiden so belasteten, bislang auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten wurden noch im Gerichtssaal festgenommen, die Untersuchungshaft angeordnet. Es bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr, so die Begründung der Strafkammer. Der Prozess soll am 11. Juni fortgesetzt werden. Für diesen Tag ist auch die Urteilsverkündung geplant.