Duisburg.

Vor dem Landgericht wurde am Mittwoch der Prozess gegen einen 26-jährigen Rheinhauser fortgesetzt, der sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten muss. Am Morgen des 21. Dezember 2011 soll er seine vier Monate alte Tochter so geschüttelt haben, dass das Kind zwei Tage später starb.

Polizeibeamte berichteten, dass der junge Mann bei seinen ersten Vernehmungen mehrere Varianten genannt hatte, wie es zu den Verletzungen gekommen sein könne. Mal war das Kind von dessen älterer Schwester beim Spielen geschlagen worden, mal waren zwei Kinder mit den Köpfen aneinander geschlagen, dann hatte der Kopf des Säuglings versehentlich einen Türrahmen gestreift.

Polizisten zeigten Tathergang an einer Puppe

Als die Beamten darauf bestanden, dass derart schwerwiegende Folgen so nicht ausgelöst worden sein könnten, gab er schließlich zu, das Kind geschüttelt zu haben. Mit Hilfe einer Puppe führten die Polizisten vor, was der Angeklagte ihnen damals demonstriert hatte.

Der 26-Jährige bekräftigte seine Darstellung, er habe das in seiner linken Armbeuge klemmende Kind auf und ab geschaukelt, um es zu beruhigen. Zunächst habe er dabei die rechte Hand hinter den Kopf des Kindes gehalten. Als er sich zu einem seiner zwei weiteren Kinder herabgebeugt habe, habe er den Kopf des Babys losgelassen. Mehrere Sekunden habe der Kopf des Kindes hin- und herschleudern können.

"Der Meldet ist der Täter"

Folgt man den Angaben eines Rechtsmediziners, so müssen die Schüttelbewegungen jedoch deutlich stärker gewesen sein, als der Angeklagte zugibt. Nach aktuellem internationalen Forschungsstand müsse ein „massivstes gewaltsames Hin- und Herschütteln“ erfolgt sein, so der Pathologe. Etwas Schütteln, auf den Knien wippen oder ein Herumschlenkern des Kindes bewirke entgegen landläufiger Vorstellungen kein Schütteltrauma. Die Folgen der Tat seien im Verhalten eines Kindes sofort feststellbar. „Deshalb gilt beim Schütteltrauma die Regel: Der Melder ist der Täter.“

Auch im vorliegenden Fall war es unmittelbar zu Hirnblutungen, Verletzungen an Nervenbahnen und zum Atemstillstand gekommen. Trotz sofortiger Reanimation schwoll das Gehirn des Kindes aufgrund von Sauerstoffunterversorgung so stark an, dass in der Klinik 40 Stunden später nur noch der Hirntod festgestellt werden konnte.

Die Plädoyers sollen am kommenden Mittwoch gehalten werden.