Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg stellte jetzt das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 32-jährigen Mann aus Duisburg ein. Bei seiner Geburtstagsfeier im September 2007 war ein Gast vom Flachdach gestürzt und dabei gestorben. An der Zahlung einer Geldbuße kam der Mann jedoch nicht vorbei.
Mit einer Einstellung des Verfahrens endete am Mittwoch vor dem Amtsgericht der Prozess gegen einen 32-jährigen Duisserner wegen fahrlässiger Tötung. In der Nacht zum 8. September 2007 hatte er in einem Mehrfamilienhaus an der Mülheimer Straße seinen Geburtstag gefeiert. Ein 22-jähriger Gast stürzte dabei vom Dach.
Die Anklage war davon ausgegangen, dass der 32-Jährige seine angesäuselten Gäste darauf hätte aufmerksam machen müssen, dass das Betreten des Flachdaches gefährlich sei. Zumal ihm bekannt gewesen sei, dass bereits zwei Jahre zuvor eine junge Frau vom gleichen Hausdach durch die Kuppel eines Lichtschachtes zu Tode gestürzt war.
Keine eindeutigen Ergebnisse
Doch so eindeutige Ergebnisse lieferte das zweitägige Verfahren vor dem Schöffengericht nicht. Der 32-Jährige hatte es als normal angesehen, dass Teile des Daches als Terrasse genutzt wurden. Es blieb unklar, ob und wer dem damaligen Studenten, der kurz vor dem Unfall zu einer bestehenden Wohngemeinschaft gestoßen war, das Feiern auf dem Dach erlaubt hatte. Ebenso unklar blieb, wer ein Vorhängeschloss, dass den Zugang sichern sollte, manipuliert hatte.
Fest stand am Ende dafür, dass der zu Tode gestürzte 22-Jährige offenbar stark alkoholisiert gewesen war, und von einem Teil des Daches abrutschte, der nur durch Klettern zu erreichen war. Angesichts der geringen Schuld des Angeklagten waren alle Prozessbeteiligten mit der Zahlung einer Geldbuße einverstanden. 3000 Euro muss der 32-Jährige nun an die Staatskasse, 2000 Euro an die Mutter des Opfers bezahlen.