Duisburg. . Über Geld spricht man nicht, doch dank des von der einstigen schwarz-gelben Landesregierung auf den Weg gebrachten Transparenzgesetzes können die Duisburger jetzt erfahren, wie viel Gehalt die Geschäftsführer der meisten mehrheitlich städtischen Tochtergesellschaften 2010 erhielten.

Wer wieviel verdient, das behält er in der Regel lieber für sich. In der Privatwirtschaft bleiben Manager-Gehälter oft Geheimsache, bei Unternehmen der öffentlichen Hand hat sich das mit dem „Transparenzgesetz“ geändert. Damit verpflichtet das Land die Kommunen, die Vergütungen von Geschäftsführern und Aufsichtsräten der städtischen Tochterunternehmen offen zu legen.

Das Gesetz greift erstmals für die Konzernabschlüsse des Jahres 2010, die kürzlich veröffentlicht wurden. Wer die Bilanzen der Duisburger Stadt-Unternehmen im Bundesanzeiger durchforstet, sucht allerdings vergeblich.

Allein die Hafen AG (zu einem Drittel in Stadtbesitz) und die Gebag sind ohnehin laut Aktienrecht zur Offenlage verpflichtet. Die beiden Gebag-Vorstände sind bekanntlich seit dem Jahreswechsel nicht mehr im Amt. Die DVV, unter deren Dach Stadtwerke und Verkehrsbetriebe firmieren, nennt nur die gesamte Gehaltssumme aller Vorstände, will die Gehälter aber künftig individualisiert auflisten.

Tranzparenz und Kontrolle

Adressat des Transparenzgesetzes sind allerdings auch nicht die Unternehmen, sondern die Städte als Träger. Die Stadt Duisburg hat die Gehälter ihrer Spitzenkräfte in den ausgegliederten Gesellschaften bislang nicht veröffentlicht, die Daten aber jetzt auf Nachfrage der NRZ mitgeteilt.

Das Gesetz soll den „besonderen Informationsanspruch bei öffentlichen Unternehmen“ bedienen, vor allem weil die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler das unternehmerische Risiko trägt. Es geht um Transparenz, aber auch um die Kontrolle, wie üppig die Stadt ihre Führungskräfte mit den frei verhandelbaren Gehältern ausstattet.

Sparkassen wehren sich gegen Offenlegungspflichten

Doch nicht alle wollen sich in die Karten schauen lassen. Vor allem Sparkassen wehren sich gegen Offenlegungspflichten. Auch die Sparkasse Duisburg gibt die Vorstandsgehälter nicht preis. Das NRW-Transparenzgesetz sei nicht mit dem Handelsrecht als Bundesgesetz vereinbar, heißt es auf Nachfrage. Auch durch die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands würden sich die Einzelgehälter errechnen lassen: Der Vorsitzende erhält zehn, der Stellvertreter fünf Prozent mehr als seine Vorstandskollegen. Damit ist wieder die Stadt am Zug, auf die Offenlegung hinzuwirken und künftig für die geforderte Transparenz zu sorgen.