Duisburg. . Ein 42-jähriger Goldschmied stand jetzt wegen Betruges und Unterschlagung vor dem Amtsgericht.

15 Jahre lang führte eine Goldschmiedemeister seinen Betrieb in der Innenstadt. Doch in der letzten Zeit vor der Geschäftsaufgabe im Sommer 2010 hatten immer mehr Kunden im wahrsten Sinne des Wortes Grund zur Klage: Die von ihnen zur Reparatur oder Reinigung eingereichten Stücke sahen sie nie wieder. Der 42-jährige Goldschmied stand jetzt wegen Unterschlagung und Betruges vor dem Amtsgericht Stadtmitte.

Zwischen September 2007 und 2010 hatte der Mann immer häufiger die ihm anvertrauten Stücke in Pfandhäuser in der Innenstadt und in Hochfeld gebracht. Rund 15.000 Euro Kredit hatte er für Schmuck bekommen, der tatsächlich weit über 50.000 Euro wert war.

Damit nicht genug: In einigen Fällen hatte der Mann bei der Umarbeitung von Schmuckstücken minderwertige Stoffe eingebaut. Statt ihrer Brillanten bekamen die Kunden Circonia zurück und aus 750-er Gold wurde auf wundersame Weise 333-er. In einem Fall, in dem zwei Platinringe vereint werden sollten, war einer der Ringe hinterher nur noch aus preiswertem Palladium.

Laden und Ehe sind futsch

Vor Gericht legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. Er sei in eine finanzielle Schieflage geraten. Statt rechtzeitig in Insolvenz zu gehen, habe er zu kriminellen Mitteln gegriffen. „Ich habe gehofft, dass ich da irgendwie wieder rauskomme.“ Die bürgerliche Fassade des erfolgreichen Geschäftsmannes wurde um jeden Preis aufrechterhalten. Nicht einmal die eigene Ehefrau wusste, welche Probleme der Goldschmied hatte. Als die Sache aufflog, war nicht nur das Geschäft, sondern auch die Ehe am Ende.

Das Schöffengericht lastete dem Angeklagten den erheblichen Schaden an. „Außerdem haben Schmuckstücke bekanntlich oft auch einen hohen ideellen Wert“, so die Vorsitzende. Kräftig zu Gunsten des 42-Jährigen wirkten sich allerdings dessen bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis aus. So kam er mit einer 18-monatigen Strafe davon, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Obendrein muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.