Duisburg/Essen. .

Eine 26-jährige Frau muss für ihre Beteiligung an einem Raubüberfall in Oberhausen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Essenerin, sie war 2010 schillernde Zeugin im „Bandidos“-Prozess, hatte zwei Ladendetektive auf das Opfer angesetzt.

Vor gut einem Jahr hatten Blitzlichter und Kameras eine junge Essenerin im Landgericht Duisburg empfangen. Damals war sie schillernde Hauptzeugin im sogenannten „Bandidos-Prozess“ um tödliche Schüsse im Rocker-Milieu gewesen. Bei ihrem jüngsten Auftritt vor dem Landgericht Duisburg hielt sich das Medien-Interesse in Grenzen. Wegen der Beteiligung an einem Raubüberfall in Oberhausen wurde die heute 26-jährige Frau aus Essen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Schneller als gedacht endete der Prozess um einen Überfall, bei dem am 14. Februar ein Gast vor einem Hotel um Geld und eine Luxus-Uhr erleichtert worden war. Die beiden Räuber, zwei 21 und 22 Jahre alte Ladendetektive aus Essen, hatten Geständnisse abgelegt und kamen mit zweieinhalb und dreieinhalb Jahren Haft davon.

Danach hatten sie das Opfer am Tatabend, als der Mann gerade Koffer aus seinem Auto holte, zu Boden gerissen, geschlagen und Geld und Schmuck genommen.

Scheinbar Racheakt für sexuelle Belästigung

Die Mitangeklagte, die sich zuvor mit dem Opfer getroffen hatte, habe sie darum gebeten, den Mann zu schlagen und verraten, dass er viel Geld und andere Wertgegenstände dabei habe. Die Beute sei durch Drei geteilt worden seien.

Hintergrund der Tat war scheinbar ein Racheakt. Die 26-Jährige habe erzählt, bei einer früheren Gelegenheit von dem Mann sexuell belästigt worden zu sein, so die beiden Räuber, von denen einer zum Tatzeitpunkt mit der jungen Frau liiert war. Dennoch habe sie sich erneut mit dem aus Norddeutschland angereisten späteren Opfer getroffen und ihren damaligen Freund und dessen Komplizen dann nicht nur aufgefordert, dem Mann „ein paar auf’s Maul zu hauen“, sondern auch lukrative Beute versprochen.

Die 26-Jährige hatte zuvor lediglich eingeräumt, Anstifterin für die Körperverletzung gewesen zu sein. Angesichts der erdrückenden Beweislast gab sie nach den Aussagen der Mitangeklagten auch ihre Mitschuld am Raub zu.