Duisburg..

Zum ersten Mal äußerte sich am Montag vorm Duisburger Landgericht der Angeklagte zu den Vorwürfen, ein Mitglied der Rockerbande Bandidos ermordet zu haben - indirekt: Der „Hell’s Angel“ ließ seinen Verteidiger eine Erklärung vortragen.

Mit Spannung war der 15. Verhandlungstag im Rocker-Prozess erwartet worden. Ankündigungsgemäß äußerte sich am Montag Timur A. (31) erstmals zu der gegen ihn erhobenen Mordanklage. Allerdings tat der „Hell’s Angel“ dies nicht selbst, sondern ließ eine schriftlich vorbereitete Erklärung durch seinen Verteidiger vortragen.

Danach will der Angeklagte am Abend des 8. Oktober 2009, als er mit seinem Wagen an einer Ampel vor der „Bandidos“-Gaststätte „The Fat Mexican“ halten musste, vom späteren Opfer gezielt provoziert worden sein. Der 32-Jährige habe sich vor dem Auto aufgebaut, ihn aufgefordert auszusteigen. Mehrfach habe sich der Mann unter den Pullover und in den Hosenbund gegriffen. „Ich war überzeugt davon, dass er bewaffnet war“, hieß es in der Erklärung. Auch Timur A. habe seine Pistole, die er nach einem gewaltsamen Zusammenstoß mit „Bandidos“ stets bei sich führte, gezogen.

Verfahren geht dem Ende zu

Als sich weitere „Bandidos“ näherten und der 32-jährige Widersacher erneut zum Hosenbund griff, habe A. „ohne weiter nachzudenken abgedrückt“. In der Erklärung war ausdrücklich von „Warnschüssen“ die Rede. Timur A. habe Gas gegeben und die Flucht ergriffen, ohne mitzubekommen, dass der 32-jährige Oberhausener tödlich getroffen zu Boden ging. Es sei nicht seine Absicht gewesen jemanden zu verletzen, oder andere Personen zu gefährden, hieß es in der Erklärung.

Auch das bisher angenommene Motiv, hinter der Tat könne der Streit um eine Frau aus dem Rotlicht-Milieu gesteckt haben, die das Club-Lager wechseln wollte, versuchte der Angeklagte zu entkräften: Er habe mit der Zeugin kein sexuelles Verhältnis gehabt.

Urlaubsbedingt wird das Verfahren nun für vier Wochen unterbrochen. Sollten keine weiteren Anträge mehr gestellt werden, so könnte die Beweisaufnahme beim nächsten Verhandlungstermin am 10. August geschlossen werden und die Plädoyers gehalten werden.