Duisburg.

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Spendenpraxis der SPD bei der Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahl 2009 keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Eine anonyme Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft die Praxis eingehend prüfen lassen.

Die potenziellen Kandidaten für die Kommunalwahl hatten auf Initiative des Vorstandes der SPD im Sommer 2008 mehrheitlich beschlossen, sich für den Fall ihrer Wahl durch die Delegiertenkonferenz finanziell an den Wahlkampfkosten zu beteiligen.

Vorwurf wurde im Frühjahr laut

Im internen Streit mit dem SPD-Ortsverein Duissern war dann im Frühjahr der Vorwurf laut geworden, Bewerber müssten sich ihre Kandidatur „erkaufen“. Daraufhin hatte die SPD angekündigt, künftig auf solcherlei schriftliche Erklärungen zu verzichten.

Die Prüfung der Staatsanwaltschaft habe keine ausreichenden Hinweise dafür ergeben, dass die Kandidatenwahl von der Bereitschaft zur Zahlung des Wahlkampfbeitrages abhängig gemacht wurde. „Für eine Nötigung fehlt es am Merkmal der Drohung mit einem empfindlichen Übel. Auch ein Verstoß gegen die Strafvorschriften des Parteiengesetzes ist nicht gegeben“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Detelef Nowotsch.