Duisburg/Oberhausen. .

Vor dem Amtsgericht kam ein reuiger Sünder jetzt mit einer milden Bewährungsstrafe davon. Trunken hatte der angehende Student in einer Discothek zugeschlagen.

Mit einem Brummschädel, Blut im Gesicht und ohne jeden blassen Dunst, was in der Nacht zuvor geschehen war, wachte ein angehender Student aus Oberhausen am Morgen des 27. März in einer Ausnüchterungszelle des Duisburger Polizeipräsidiums auf. Erst später erfuhr der 22-Jährige, dass er in einer Diskothek in Hochfeld einem 23-jährigen Duisburger ins Gesicht getreten hatte. Vor dem Amtsgericht kam der reuige Sünder jetzt mit einer milden Bewährungsstrafe davon.

Schon vor Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei allen, die vor dem Gerichtssaal herumstanden. „Ich weiß doch gar nicht mehr, wem ich das eigentlich angetan habe“, gab der 22-Jährige verschämt zu.

Kurz nach der Tat hatte der junge Mann rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. „Ich war verdammt betrunken“, berichtete er der Strafrichterin. Zuerst sei er bei einem Handballspiel gewesen, habe wie immer mit der Mannschaft ein paar Bierchen getrunken. „Dann war ich mit einem Kumpel auf einer Geburtstagsparty und schließlich in der Disco.“ Dann verliere sich seine Erinnerung.

Alles ein Missverständnis?

Der Geschädigte erinnerte sich, dass der Angeklagte zunächst friedlich gewesen sei. „Ihm ist seine Geldbörse runtergefallen. Das ganze Kleingeld kullerte herum. Ich wollte ihm helfen, die Münzen aufzuheben, da hat er schon zugetreten.“ Er habe aber nur einen Kratzer abbekommen, wiegelte der 23-Jährige ab. „Das war nicht so schlimm.“

Vielleicht habe er in betrunkenem Kopf geglaubt, dass der Zeuge ihn bestehlen wollte, vermutete der Angeklagte. „Das tut mir unendlich Leid. Ich trinke seit dem Vorfall überhaupt nicht mehr und beginne in zwei Wochen eine Therapie, um meine verkorkste Jugend aufzuarbeiten.“

Die Richterin wertete die Tat nicht wie angeklagt als gefährliche Körperverletzung sondern als fahrlässigen Vollrausch und setzte vier Monate Haft zur Bewährung aus.