Duisburg. .
Rot: Tabu. Schwarz: Tabu. Mit Blümchen oder Streifen: Tabu. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) in Köln dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild machen - bis hin zur Farbe der Unterwäsche.
Und: Nagellack ist okay. Aber bitte die Fingernägel kurz. Juristisch legitim sind sie, solche Regelungen am Arbeitsplatz. Zumindest bei Beschäftigten, die im direkten Kundenkontakt stehen. Aber gehen die Arbeitgeber auch tatsächlich so weit, die Farbe der Unterwäsche und Länge der Fingernägel zu bestimmen?
„Auch wir legen natürlich Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild“, sagt Helmut Schoofs, Sprecher der DVG, „aber so weit, dass die Farbe der Unterwäsche reglementiert wird, geht unsere Kleiderordnung nicht“. Egal ob’s drunter pink oder getigert zugeht, wichtig sei nur das „Obendrüber“.
Erst einmal ansprechen
Auch die Länge der Fingernägel sei jedem Kontrolleur selbst überlassen, solange „die Arbeitstätigkeit dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird“. Erst wenn das der Fall sei oder jemand sich „nicht entsprechend in der Öffentlichkeit zeigt“, würde er angesprochen - und müsste bei mehrmaligem Verstoß gegen die Kleiderordnung „mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen".
„Es ist richtig, Leitplanken einzuziehen“
Der Unternehmerverband mit Sitz in Duisburg hat jetzt ausdrücklich auf das Urteil aus Köln hingewiesen.
„Bislang gab es zu diesem Thema kaum gerichtliche Entscheidungen“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. So können Arbeitgeber jetzt vorschreiben, dass die Fingernägel von Kontrolleuren wegen der Verletzungsgefahr der Passagiere nicht länger als „0,5 cm über der Fingerkuppe“ getragen werden dürfen.
Zwar ging es dem Gericht zu weit, für Haarfärbungen „natürlich wirkende Farben“ vorzuschreiben oder die Farbe der Fingernägel zu reglementieren, beim Thema Unterwäsche jedoch war es nicht so zimperlich. So kann der Arbeitgeber verlangen, dass BH und Unterhose unter der Dienstkleidung getragen werden, und auch, dass die Unterwäsche weiß oder in Hautfarbe sein muss und keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten darf. Auch eine gründliche Komplettrasur oder gewaschene Haare vor Dienstantritt können vorgeschrieben werden. Laut Gericht alles zulässig, auch wenn betont wurde, dass die Regelungen „verhältnismäßig“ sein müssen, sofern sie in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingreifen.
Der Unternehmerverband begrüßt das Urteil: Es sei „richtig, dass es möglich ist, da bestimmte Leitplanken einzuziehen, wie das Auftreten geregelt werden kann“. Zwar sei die ein oder andere Vorschrift „ein Eingriff“ in die Persönlichkeitsrechte, aber jeder Mitarbeiter repräsentiere sein Unternehmen. Bei Beschränkungen komme es allerdings „unglaublich auf den Einzelfall an“, so Schmitz.
Ein „schriftlich fixiertes“ Erscheinungsbild gebe es bei der Sparkasse nicht, so der stellvertretende Sprecher Johannes Hümbs, sehr wohl aber ein ungeschriebenes: „Nichts desto trotz erwarten wir ein bankenübliches Erscheinungsbild.“ Soll heißen? „Dass die Kleidung stets gepflegt und seriös gewählt ist.“ Kurze Hosen sind damit tabu, die Krawatte hingegen ist Pflicht. Eigentlich auch das Sakko, aber im Hochsommer drückt die Chefetage ein Auge zu. Fehlgriffe im äußeren Erscheinungsbild seien aber „noch nie großartig Thema gewesen“, denn „wer sich für den Beruf interessiert und bewirbt, erkundigt sich im Vorfeld, was von ihm erwartet wird“. Die meisten wüssten schon, „dass sie nicht im Overall“ oder mit quietschbunten Haaren ankommen können.
Piercings sind für Pflegepersonal tabu
Auffallende Mähnen sind im Krankenhaus schon eher möglich. Zumindest beschreibt sich das Malteser-Krankenhaus St. Anna in Sachen Erscheinungsbild am Arbeitsplatz als „sehr tolerant“: „Wir haben zwar eine ganze Reihe von Vorschriften, die aber einen hygienischen oder unfallverhütenden Hintergrund haben“, sagt Sprecherin Annette Debusmann. So sind Piercings, Ringe, Ketten und künstliche Fingernägel für das Pflegepersonal und die Ärzte tabu. Hautfarbene Unterhosen jedoch sind trotz der weißen Dienstkleidung nicht vorgeschrieben, auch nicht im Klinikum Duisburg. Die dicken Stoffe seien nicht durchsichtig, so Sprecherin Ute Kozber. Und generell: „Wer will die Unterwäschefarbe denn kontrollieren? Sollen die dann morgens alle zum Unterwäsche-Appell antreten?“, fragt sich Annette Debusmann.
Vielmehr sei es dem Krankenhaus wichtig, „dass die Kollegen sich bei ihrer Arbeit wohl fühlen und sich ausleben können“ - aber natürlich innerhalb der Vorschriften. Schließlich beschäftige ein Krankenhaus ja Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen, daher sei die Spanne der (künstlichen) Haarfarben und Dessous-Vorlieben breit. „Und das gehört sich auch so“, findet Annette Desbusmann. „Vieles ist nun mal Geschmacksache.“ Und darüber lässt sich ja bekanntlich nicht streiten - oder doch?