Duisburg.
Mit einem Freispruch endete am Freitag vor dem Landgericht der Prozess gegen zwei junge Bruckhausener.
Laut Anklage hatten sie am 15. Februar in einer Wohnung an der Kaiser-Wilhelm-Straße einen Raub begangen. Als eine junge Drogenkonsumentin 20 Euro Schulden bezahlen wollte, sollen die Angeklagten ihr gleich die ganze Barschaft in Höhe von 100 Euro abgeknöpft haben, wobei eine Pistole als Drohmittel und Reizgas gegen den aufmüpfigen Freund des Opfers eingesetzt worden sein sollen. Der hatte sich im Zeugenstand allerdings – trotz gegenteiliger Angaben bei der Polizei – an keinen Raubüberfall mehr erinnern können. Und während die Angeklagten es vorzogen, sich nicht zur Sache zu äußern, gelang es der Justiz innerhalb von drei Tagen nicht, die offenbar untergetauchte Hauptbelastungszeugin in den Zeugenstand zu bekommen.
Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Freispruch
Gestern wurde sie kurzerhand für unerreichbar erklärt und ihre polizeiliche Aussage verlesen. In der hatte die Frau die Angeklagten zwar belastet, den beteiligten Juristen reichte das für eine Verurteilung aber nicht aus. Staatsanwalt wie Verteidiger beantragten einen Freispruch. Auch die Strafkammer sah am Ende Zweifel an der Täterschaft.