Duisburg. . Am Donnerstag endete vor dem Landgericht der Prozess gegen ein Brüderpaar aus Hamborn. Wegen mehrfachen Diebstahls, Einbrüchen und Computerbetruges wurde die beiden Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Mit einem deutlichen Urteil endete am Donnerstag vor dem Landgericht der Strafprozess gegen ein Brüderpaar aus Hamborn. Wegen mehrfachen Diebstahls, Wohnungseinbrüchen und Computerbetruges wurde ein 24-Jähriger zu drei Jahren und neun Monaten, sein zwei Jahre jüngerer Mitangeklagter zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes von Juli 2010 bis Januar 2011 waren die beiden Brüder, gelegentlich auch mit wechselnden Mittätern, in Privatwohnungen, Büros und Geschäfte eingebrochen, hatten Schmuck, Bargeld und Elektronikartikel im Gesamtwert von mehr als 40.000 Euro erbeutet.

Der 24-Jährige war obendrein ein halbes Dutzend Mal ohne Führerschein gefahren und hatte mehrfach versucht, Falschgeld in Umlauf zu bringen. Der Jüngere hatte außerdem bei seiner Festnahme Widerstand geleistet.

Hohe kriminelle Energie

Die Strafkammer wertete vor allem die umfangreichen Geständnisse beider Angeklagten als strafmildernd. Zu Lasten der beiden jungen Männer wirkte sich aber die Vielzahl der Taten und die daraus erkennbare hohe kriminelle Energie aus. Nicht zuletzt spielte auch ein mehr oder weniger gut gefülltes Vorstrafenregister eine Rolle.

„Beide sind vom Leben nicht verwöhnt worden“, meinte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung mit Blick auf den Umstand, dass die Angeklagten aus zerrütteten Verhältnissen stammen und zeitweise in Heimen aufwuchsen. Dies rechtfertige allerdings keine Straftaten und schon gar nicht solche, bei denen in den geschützten Lebensraum von Menschen eingedrungen werde. „Gerade Schmuck stellt für die Besitzer häufig nicht nur einen materiellen Wert dar“, betonte der Vorsitzende. „Für viele hängen daran sehr private Erinnerungen. Darüber sollten die Angeklagten andenken.“