Duisburg. . Oberbürgermeister Sauerland hat mit seinen Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten und Verbänden im vergangenen Jahr insgesamt 57.543 Euro verdient. Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten muss der OB nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung offenlegen.
Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat mit seinen Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten und Verbänden im vergangenen Jahr insgesamt 57.543 Euro verdient. Behalten darf er davon allerdings weniger als die Hälfte: Auf seinem Konto landeten im Jahr 2010 aus den Nebenjobs rund 27.712 Euro, die er auch versteuern muss.
Nebenjob bei der Sparkasse am lukrativsten
Gemessen am Salär sind seine Funktionen bei der Stadtsparkasse Duisburg der lukrativste Nebenjob: Als Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie als Mitglied im Haupt- und Risikoausschuss der Sparkasse erhielt Sauerland Vergütungen in Höhe von 21.712 Euro. Diese Einkünfte darf er behalten, weil sie laut Sparkassengesetz von der sogenannten „Abführungspflicht“ ausgenommen sind.
Diese Verordnung gilt für alle weiteren Nebenjobs des Oberbürgermeisters, sie deckelt den Gesamtbetrag der Vergütungen auf eine Höchstgrenze von 6000 Euro. Zu den Nebentätigkeiten gehören unter anderem der Sitz im Regionalbeirat RWE AG (5850 Euro), der Vorsitz im Kommunalen Arbeitgeberverband NW (3310 Euro) und der Beiratssitz in der Gesellschafterversammlung des Fernwärmeverbunds Niederrhein (2880 Euro).
Einkommen richtet sich nach Einwohnerzahl
Für seine Posten im Aufsichtsrat der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) und der Stadtwerke erhält Sauerland jeweils 10.000 Euro, der Vorsitz im Aufsichtsrat der Hafen AG schlägt mit 1994 Euro zu Buche. Insgesamt kommt der OB damit auf 35 320 Euro an Nebeneinkünften, von denen er 6000 Euro behalten darf und den Rest an die Stadt abführen muss.
Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten muss der Duisburger Oberbürgermeister jedes Jahr nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung offenlegen, eine entsprechende Übersicht hatte der Rat in seiner jüngsten Sitzung auf der Tagesordnung.
Das monatliche Einkommen eines Bürgermeisters ist übrigens nach dem Bundesbesoldungsgesetz geregelt und richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Für Duisburg ist die Spanne zwischen 250.000 und 500.000 Einwohnern maßgeblich, das monatliche Grundgehalt des Oberbürgermeisters liegt demnach bei 10.709 Euro.