Duisburg. Weil er in den Rheinwiesen "das Faustrecht wieder eingeführt" hat, muss ein Duisburger Schäfer eine Geldstrafe in Höhe von über 11.000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige mehrere Spaziergänger angegriffen und verletzt hat. Doch der Schäfer ist uneinsichtig.
Lustlos, desinteressiert, fast unbeteiligt nahm der Schäfer am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort zur Kenntnis. 165 Tagessätze zu je 60 € hielt die Vorsitzende Richterin für schuld- und tatangemessen. Zusätzlich muss der in den Ruhrwiesen bekannte und zugleich gefürchtete Landwirt 1.240 € Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen.
Mit dem Urteil blieb die Strafrichterin deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Diese forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und dreijähriger Bewährungdauer sowie eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 5.000 €.
Auf Opfer eingetreten
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schäfer auf der Rheinwiese mit den Worten „Jetzt bist du dran” auf den Geschädigten gesprungen sei und diesen niedergeschlagen habe. Auf das am Boden liegende Opfer trat der Schäfer, der nach eigenen Angaben „nicht immer den richtigen Ton trifft”, nachfolgend ein.
Auch in den beiden anderen angeklagten Fällen, in denen es ebenfalls um den Tatvorwurf der Körperverletzung sowie einer fahrlässigen Begehungsweise ging, waren sich Staatsanwaltschaft und Richterin hinsichtlich der Tatbegehung einig. Lediglich in der Strafzumessung, die sich in der Diskrepanz zwischen Plädoyer und Urteil widerspiegelte, waren Staatsanwalt und Richterin unterschiedlicher Meinung.
"Faustrecht wieder eingeführt"
An einen Freispruch, wie es der Verteidiger des Angeklagten beantragte, war schon aufgrund der zahlreichen Zeugenaussagen an den vorangegangenen Prozesstagen nicht zu denken. Während der Verteidiger des Schäfers stets von Notwehrsituationen oder einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit des Handelns seines Mandanten referierte, traf der Staatsanwalt mit seinen Ausführungen vor allem den Geschmack der über 30 Zuhörer in Saal 210 des schmucken Amtsgerichts: „Der Angeklagte hat die Hundebesitzer Bonanza-artig von seinem Besitz vertrieben und das Faustrecht in den Rhein-Ruhrwiesen wieder eingeführt.”
Keine Entschuldigung
Eine Entschuldigung an die Menschen, die durch seine Taten verletzt wurden, brachte der uneinsichtige 40-Jährige nicht übers Herz. Vielmehr wird es wohl nicht sein letzter Auftritt vor Gericht gewesen sein. „Wir werden Rechtsmittel einlegen”, verkündete er noch im Gerichtssaal.