Duisburg. Die Bezirksregierung will die Stadt zwingen, auch für Geschwisterkinder, die Kindergärten besuchen, Elternbeiträge zu erheben. Die Kommunalaufsicht forderte die Stadt auf, bis zum 30. Oktober eine entsprechende Änderungssatzung zu erlassen.
Im Juni 2009 hatte der Rat beschlossen, die Satzung zu ändern und ab 1. August den Elternbeitrag für Geschwisterkinder zu streichen. Im Juli folgte prompt die Antwort aus Düsseldorf. Die Kommunalaufsicht akzeptierte den Ratsbeschluss nicht und forderte den Oberbürgermeister zur Überprüfung auf. Doch OB Sauerland sah keinen Grund zur Beanstandung.
Bis zum 30. September kann die Stadt auf die angekündigten Maßnahmen der Bezirksregierung reagieren. Dabei stützt sie sich auf ein externes Gutachten, das der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Thomas Tyczewski, erstellt hat. Der Jurist empfiehlt der Stadt, bei ihrer Rechtsauffassung zu bleiben. Nach dem Kinderbildungsgesetz kann das Jugendamt Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorsehen. Da die Beitragsfreiheit in der Satzung verankert sei, habe dem Rat auch ein Gestaltungsspielraum zugestanden. Dies gelte auch für überschuldete Kommunen. Tyczewski weist auf Gesetzeskommentierungen, nach denen Gemeinden bei der Beitragsfestsetzung einen Spielraum hätten, der unter finanzwirtschaftlichen, aber auch sozialen Gesichtspunkten auszufüllen ist. Die Förderung kinderreicher Familien sei ein staatliches Gebot, das sich an alle Kommunen gleichermaßen richte.
Der Anwalt weist darauf hin, dass in Nachbarstädten keine Elternbeitrage für Geschwisterkinder erhoben würden. Schließlich müsse sich Duisburg auch um die Auslastung ihrer Kindertagesstätten Gedanken machen. So könnten Eltern in Stadtrandgebieten ihre Kinder in die günstigeren Nachbarstädte schicken.
Bleibt die Bezirksregierung bei ihrer Rechtsauffasssung, will die Stadt gegen die angekündigten Maßnahmen Rechtsmittel einlegen.