Duisburg. Trotz langer Wartezeiten in Duisburg: Die Zahl der Einbürgerungen schnellt in die Höhe. Der Anstieg geht auf eine Bevölkerungsgruppe zurück.

Ende Juni tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Eine wichtige Änderung: Bislang mussten Ausländer in der Regel acht Jahre in Deutschland gelebt haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können, in Zukunft reichen fünf Jahre. Die Zahl der Anträge wird auch deshalb weiter steigen. Die Wartezeiten in Duisburg sind wegen des Personalmangels in der Behörde schon jetzt gewaltig. Hier standen im Februar rund 12.000 Duisburger auf der Warteliste mit Terminen bis Ende 2025 (wir berichteten). Woher stammen die Menschen, die in Duisburg in den vergangenen Jahren eingebürgert wurden? Wir werfen einen Blick auf die Zahlen der Stadt.

Zuletzt hatte das Duisburger Amt noch einen Berg von 3300 offenen Einbürgerungsfällen zu bewältigen (Stand: Februar 2024). Die Hälfte dieser Antragstellerinnen und Antragsteller kam nach Auskunft der Verwaltung aus Syrien (1649). Mit weitem Abstand folgen Duisburgerinnen und Duisburger mit türkischer (321) und irakischer (296) Staatsangehörigkeit, danach staatenlose Antragsteller (86) und Marokkaner (38).

Deutlich mehr Einbürgerungen in Duisburg seit 2021

Der Vergleich der Zahlen zu vollzogenen Einbürgerungen in den Vorjahren zeigt zweierlei. Erstens: Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit 2021 deutlich. 2020 zählte die Stadtverwaltung noch 1026 Einbürgerungen, 2021 bereits 1442. Zuletzt waren es trotz der langen Warte- und Bearbeitungszeiten mehr als 2000 Einbürgerungen pro Jahr: 2038 im Jahr 2022. Der bisherige Höchststand wurde 2023 mit 2389 Einbürgerungen erfasst. Neue Steigerungen werden in den kommenden Jahren wohl folgen.

Zweitens: Der Gesamtanstieg geht auf die stark wachsende Zahl der Anträge syrienstämmiger Menschen zurück. Bis 2020 hatten in Duisburg noch türkische Staatsangehörige die Einbürgerungsstatistik angeführt – seinerzeit noch mit lediglich 205 Einbürgerungen binnen eines Jahres. 2020 waren die Duisburger aus Syrien mit 71 Neu-Deutschen erstmals unter den fünf Nationen mit den meisten Einbürgerungen in der Stadt vertreten.

Seit 2021 führen sie die Statistik Jahr für Jahr mit deutlichem Abstand an (345 Einbürgerungen von Syrern). 2022 waren bereits die Hälfte aller neu eingebürgerten Duisburger syrische Staatsangehörige: 1095 von insgesamt 2038. Auch 2023 stammten 1390 der insgesamt 2389 in Duisburg Eingebürgerten aus Syrien, weit mehr als die Hälfte also.

Auf Rang zwei der Nationen, unter denen 2023 am meisten Einbürgerungen in Duisburg vollzogen wurden, waren Menschen aus der Türkei (256). Zu den Staaten mit den meisten Einbürgerungen zählten im Vorjahr darüber hinaus Irak (138), Iran (43), Marokko (35), Italien (25), Rumänien (20), Polen (19) und Griechenland (18). Hinzu kamen 77 Staatenlose. Angaben zur Zahl der (abgelehnten) Anträge in den Vorjahren macht die Duisburger Stadtverwaltung zurzeit nicht.

Krieg in Syrien: Zustrom geflüchteter ab 2015

Der rasante Anstieg der Anträge und Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger erklärt sich durch den Zustrom Geflüchteter ab 2015/2016, ausgelöst durch den Bürgerkrieg in der Arabischen Republik. Die Geflüchteten mussten nach dem alten Einbürgerungsrecht bis zu acht Jahre warten, ehe sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen konnten.

Von der durch die Reform bald überholten Acht-Jahre-Regel konnte auch in der Vergangenheit aber schon bis zu zwei Jahre abgewichen werden, wenn die Antragsteller „besondere Integrationsleistungen“ erbrachten, also etwa besonders gut Deutsch sprechen, sich gesellschaftlich engagieren, gute schulische oder berufliche Leistungen vorweisen konnten. „Auf die meisten der neu eingebürgerten Syrer*innen traf das zu“, bilanzierte etwa das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung 2023.

In Duisburg sind fast 11.000 syrische Staatsangehörige registriert

Wie stark syrienstämmige Geflüchtete in Duisburg inzwischen vertreten sind, verdeutlichen auch die nach Staatsangehörigkeiten sortierten Einwohnerstatistik. Ende März 2024 waren im Einwohnermelderegister 10.995 syrische Staatsangehörige erfasst. Das ist die viertgrößte Gruppe in Duisburg (siehe Tabelle) – nur Menschen mit deutschem, türkischem und bulgarischem Pass sind in Duisburg zahlreicher vertreten.

Viele dieser Syrerinnen und Syrer werden im Einwohnermelderegister künftig – nach ihrer Einbürgerung – als deutsche Staatsangehörige erfasst werden. Ende 2022 hatte die Stadt noch 11.716 Duisburger mit syrischem Pass erfasst, 721 mehr als zuletzt.

>> STAATSBÜRGERSCHAFT: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

  • Das neue Staatsbürgerschaftsrecht sieht vor, dass sich die Frist für eine Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre verkürzt, bei „besonderen Integrationsleistungen“ auf drei Jahre.
  • Für die Verkürzung gelten Voraussetzungen wie: Ein berechtigter Aufenthalt (Duldung reicht nicht), Sprachkenntnisse (B1-Niveau), das Bekenntnis zu Demokratie und Grundgesetz sowie Einbürgerungstest (oder deutscher Schulabschluss).
  • Eingebürgert wird nur, wer seinen Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bestreitet und in Deutschland nicht mit mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurde. Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung mehr.