Duisburg. Über 1000 Wohnungen in Duisburg gibt es bei Airbnb. Sie stehen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. So bewerten das Dehoga und die Stadt.
Gibt es bald wegen Airbnb zu wenig Mietwohnungen in Duisburg? Gehen Hotels in der Stadt durch Airbnb die Gäste aus? Diese Vorwürfe gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, die auf der Internetplattform ihre Wohnungen für Urlauber, Geschäftsreisende und Co. zur Kurzzeitvermietung anbieten, gibt es immer wieder.
Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Nordrhein, blickt kritisch auf die Entwicklung der Airbnb-Angebote. „Für die Hotellerie ist Share-Economy wie Airbnb ein emotional besetztes Thema“, sagt Kolaric. Jemand, der sich wie ein Hotelier aufführt, sollte vom Gesetz auch wie ein Hotelier behandelt werden, meint er.
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Airbnb in Duisburg: „Bestenfalls ein Graubereich“
Bei den Angeboten der Kurzzeitvermietung handele es sich „bestenfalls um einen Graubereich“, weil keine öffentliche oder aufsichtsrechtliche Wahrnehmung von dem Geschäft passiert, sagt Kolaric. Das bedeutet: „Die Hotellerie muss sich Auflagen beugen, es wird regelmäßig der Brandschutz geprüft, öffentliche Behörden kontrollieren, ob die Gesetze in dem Betrieb eingehalten werden.“
Das sei bei Airbnb zum Teil anders. „Wenn der Gesetzgeber gar nicht weiß, dass jemand, der eine Wohnung hat, diese für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellt, kann er das nicht kontrollieren.“ In Duisburg sind zurzeit 45 solcher Betriebe gemeldet, teilt die Stadt mit. Auf welchen Plattformen die Unterkünfte angeboten werden, werde nicht differenziert erfasst.
Wer nach einer Wohnung in Duisburg über Airbnb sucht, kann aus über 1000 Unterkünften wählen. Wenn Apartments regelmäßig und gewinnbringend vermietet werden über solche Plattformen, „handelt es sich um eine Tätigkeit, für die eine Gewerbeanmeldung nötig ist“, sagt die Stadt weiter. Vor allem, wenn Zusatzleistungen wie Frühstück oder ein Wäscheservice angeboten werden, handele es sich um eine gewerbliche Vermietung. Es gebe aber keine eindeutige Definition, weswegen Einzelfälle anhand verschiedener Indizien geprüft würden.
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Duisburg Kontor blickt kritisch auf Airbnb-Vermietungen
Alexander Klomparend, Sprecher von Duisburg Kontor, schließt sich Kolaric an: „Das ist offensichtlich ein großer und für den Beherbergungsbereich grauer Markt.“ Dieser sei dem Hotelgewerbe nicht zuträglich, da er sehr unreguliert sei und beispielsweise keinen Hygienekontrollen unterliege. „Das kann zu einem Problem werden.“
Es gibt daher einen Wettbewerbsnachteil, sagt Kolaric. Zwar habe niemand in der Hotellerie etwas gegen einen Wettbewerb. Aber: „Der sollte dann unter den gleichen Bedingungen stattfinden. Dieser romantische Gedanke, man stellt eine Couch zur Verfügung oder die Gäste aus aller Welt liegen auf einer Luftmatratze, das ist es ja nicht mehr.“ Teilweise würden Wohnungen nur zu dem Zweck errichtet, um sie gewinnbringend über Share-Economy-Plattformen für kurze Aufenthalte weiterzuvermieten.
Kurzzeitvermietung in Duisburg kann Problem für Wohnungsmarkt werden
Das könne auch zum Problem für den Wohnungsmarkt werden. „Das führt für die anderen Bewohner einer Stadt dazu, dass die Mieten steigen“, warnt Kolaric. „Wenn der Trend weiter zunimmt, sind das Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt fehlen“, sagt Klomparend.
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Generell nehme der Tourismus in Duisburg zu. 598.000 Übernachtungen haben Duisburger Hotels im vergangenen Jahr gezählt – ein neuer Rekordwert. Wie viele Übernachtungen in Airbnb-Wohnungen stattfinden, ist unbekannt. Auch das Unternehmen selbst nennt auf Anfrage dieser Redaktion keine genauen Zahlen. Zwar weist Airbnb seine Gastgeber darauf hin, dass ihre Gäste einen Meldeschein ausfüllen müssen, dieser werde aber nirgendwo hingeschickt oder hinterlegt. „Den müssen Gastgeber ausfüllen lassen und ein Jahr aufbewahren für den Fall, dass eine Behörde eine Auskunft haben möchte“, erklärt Klomparend.
Airbnb-Vermieter in Duisburg sehen keinen Nachteil für Hotels
Jacky und Marco Zgraja, die seit drei Jahren mehrere Wohnungen über Airbnb in Duisburg vermieten, sehen durch die Angebote keinen Nachteil für die Hotellerie. Inzwischen sind auch sie gewerbliche Vermieter und haben ein Unternehmen gegründet. Aber auch als Privatpersonen, die ihre Wohnung über Airbnb vermieten, mussten sie die Zusatzeinnahmen versteuern. Es handelt sich dabei um ein steuerpflichtiges Einkommen, das „verschiedenen Steuern wie Mietsteuer, Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer“ unterliegen kann, informiert Airbnb seine Kunden.
„Ich finde, dass man Hotellerie und Airbnb eigentlich gar nicht vergleichen kann. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe“, sagt Jacky. Es sei immer davon abhängig, was der jeweilige Gast sucht und was für eine Art von Urlaub er machen möchte. „Ich finde, dass die Hotellerie vielleicht zu negativ darauf reagiert“, sagt die Vermieterin. Sie könne das nicht nachvollziehen. „Ein Gast in einer Ferienwohnung ist ein ganz anderer Gast als einer im Hotel.“