Duisburg. Der TV-Auftritt bei „Hochzeit auf den ersten Blick“ platzte. Da war die Hochzeitsmoden-Schneiderei schon fertig. Die Kundin will ihr Geld zurück.
Eine Rentnerin aus Duisburg bewarb sich für das Sat.1-Format „Hochzeit auf den ersten Blick“. Doch zum Auftritt in der Fernsehsendung und zur Hochzeit mit einem Unbekannten kam es nicht. Ihren Brautanzug hatte die Duisburgerin aber schon bei einer Duisburger Hochzeitsmoden-Schneiderei bezahlt. Nun will die Frau ihr Geld zurück. Ein nicht ganz alltäglicher Zivilprozess für das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Im Januar 2023 war die Duisburgerin sogar schon bei einem Casting in München gewesen. Innerhalb von zwei bis drei Wochen sollte sie erfahren, ob es mit der Teilnahme klappte. Zeit, um sich schon mal nach passender Kleidung umzusehen, fand die Heiratsweillige. In der Duisburger Innenstadt fand sie ein Geschäft, das auch Brautanzüge fertigt.
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Auftrag für Auftritt in „Liebe auf den ersten Blick“: „Ich war völlig überfordert“
Dort, so behauptet die Klägerin, sei man sehr an dem werbe-wirksamen Auftrag interessiert gewesen. „Ich habe aber mehrfach darauf hingewiesen, dass die Teilnahme noch nicht ganz sicher sei“, beteuert sie. Dennoch rückte sie mit Schwester und zwei Freundinnen am 15. Februar 2023 zu einem Termin im Brautmoden-Atelier an. Sie suchte sich ein Modell aus, ließ sich vermessen und unterschrieb eine Rechnung über 3000 Euro. 1500 Euro zahlte sie sofort, den Rest überwies sie vier Tage später. „Ich war eben völlig überfordert“, meint die Rentnerin heute.
Die Beklagte und eine Mitarbeiterin erinnern sich anders. „Wir haben den ersten Anruf gar nicht ernst genommen“, gaben die beiden Schneiderinnen zu. Erst als die Frau weiter drängte, habe man sich damit näher auseinandergesetzt. Einen weiteren Anruf habe die Klägerin mit den Worten begonnen „Ich bin dabei“. Das Brautmoden-Team ließ das glauben, die Duisburgerin habe ihren Platz in der Sendung sicher. So habe man das Beratungsgespräch vereinbart. „Und das tun wir nur, wenn wir einigermaßen sicher sind, dass das Interesse ernst gemeint ist.“
Anzug war schon fast fertig, als der Fernsehauftritt platzte
Einen Hinweis, dass man sich mit der Arbeit Zeit lassen solle, habe es nicht gegeben, sagen die Schneiderinnen. Nach der vollständigen Vorab-Bezahlung habe man wie üblich sofort losgelegt: Der Schnitt wurde erstellt, der Stoff bestellt und prompt geliefert, der Anzug so weit wie möglich für die am 29. März geplante erste Anprobe vorbereitet.
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Am 28. Februar meldete sich Sat.1 bei der Klägerin und sagte ab. Es gab keine Ehe-Kandidaten für die Duisburgerin mehr. Der eine bekam zur falschen Zeit Corona, der andere hatte einen Rückzieher gemacht. Doch der Brautanzug war schon ziemlich weit gediehen. Da nützte es nichts, dass die Klägerin mitsamt Schwester aufgeregt umgehend im Atelier auftauchte und alles stoppen wollte.
Richter: Kein Kauf, sondern ein Werklieferungsvertrag
Der Richter machte deutlich, wohin die Reise juristisch gehen könnte. Bei dem Geschäft habe es sich nicht um einen Kauf, sondern um einen sogenannten Werklieferungsvertrag gehandelt, erklärte er. Der sei kündbar. Allerdings müsse der Auftraggeber den Hersteller für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Arbeit und die Materialkosten bezahlen.
Der beklagten Schneiderin wurde aufgegeben, die 3000 Euro innerhalb von fünf Wochen entsprechend aufzuschlüsseln. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.