Duisburg. Mit seinem Mercedes fährt Skender A. seine Frau und seinen Sohn um. Dann steigt er aus dem Wagen und schlägt zu. Alia A. wird nur 19 Jahre alt.
Sie wollte sich trennen. Er wollte das nicht akzeptieren. Es war ihr Todesurteil. Skender A. soll seine Frau tödlich und seinen 17 Monate alten Sohn lebensgefährlich verletzt haben - getrieben von Eifersucht. Bald könnte das Urteil gegen ihn folgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 26-Jährigen, der in Düsseldorf lebte, vollendeten und versuchten Mord vor.
Es ist der 1. Oktober, ein Sonntag, als A. seine Familie zerstört. Die Oswaldstraße im Duisburger Stadtteil Vierlinden, mittags um 13 Uhr: Es soll einen Streit zwischen dem Paar gegeben haben. Dann soll A. in seinen Mercedes C220 gestiegen und auf die 19-Jährige und seinen Sohn, der Säugling liegt zu diesem Zeitpunkt im Kinderwagen, zugefahren sein. Mit mindestens Tempo 30, so steht es in der Anklage, habe der Mann die beiden erfasst. Der Wagen kommt an einer Hauswand zum Stehen. A. soll dann ausgestiegen sein, sich auf seine Frau gekniet haben und mit Fäusten auf sie eingeschlagen haben. Zudem soll er ihr mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben.
Säugling kommt mit Rettungshubschrauber ins Krankenhaus
Alia A. stirbt am frühen Morgen des 2. Oktober in einem Krankenhaus - unter anderen wegen schwerster Kopfverletzungen. Es waren letztlich wohl die Schläge und Tritte ihres Mannes, die sie töteten. Der Sohn des Paars wird mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Um das Leben des Säuglings kämpfen die Ärzte tagelang auf der Intensivstation, der Junge hat einen Rippenbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen innerer Organe. Eine Woche nach dem Vorfall heißt es, sein Zustand habe sich stabilisiert, sei aber weiter kritisch.
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Den Täter nach der Attacke zu fassen, ist nicht schwer: Passanten halten den Mann fest, bis die Polizei kommt. Ein Richter ordnet später Untersuchungshaft an, in der Skender A. seitdem sitzt. Bis heute hat er zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. Bei der Tat soll er heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Ihm könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Das Duisburger Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht.