Duisburg. Für den Neujahrsempfang hat der AfD-Kreisverband Duisburg eine große Halle angemietet. Als Rednerin soll Bundessprecherin Alice Weidel kommen.
Bei seinem Neujahrsempfang erwartet der Duisburger Kreisverband der AfD prominenten Besuch. Als Gastrednerin kündigt er für die Veranstaltung am kommenden Samstag, 13. Januar, Alice Weidel an. Es ist der erste Auftritt der Bundessprecherin und Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion in Duisburg.
Duisburger Polizei rechnet mit Protesten gegen Weidel-Auftritt
Den Ort der nicht öffentlichen Veranstaltung, die Glückauf-Halle in Homberg, nennt die Partei auch auf Nachfrage nicht. Für den Zugang ist eine persönliche Anmeldung per E-Mail erforderlich. Das geschieht wohl in Erwartung von Protesten gegen den Auftritt Alice Weidels. In Duisburg werden zudem weitere Bundes- und Landespolitiker der Partei erwartet.
Mit Protesten rechnet auch die Duisburger Polizei. „Wir gehen davon aus, dass wir dort im Einsatz sein werden“, sagte eine Sprecherin des Präsidiums am Montag.
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Ab 13 Uhr beginnt der Einlass für die geladenen Gäste, ab 14 Uhr stehen vor dem Auftritt der Parteivorsitzenden Weidel zunächst andere Namen auf der Rednerliste: die Bundestagsabgeordneten Martin Renner, von 2015 bis 2017 Sprecher des NRW-Landesverbandes, und Stefan Keuter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher des Kreisverbands Essen.
Auch AfD-Landesvorsitzender Martin Vincentz auf der Rednerliste
Vor Weidel reden zudem der AfD-Landessprecher und Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, Martin Vincentz, sowie Kay Gottschalk, Mitbegründer der Partei und finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Der Auftritt von Alice Weidel soll gegen 17 Uhr beginnen.
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Vermieter der Halle ist die Stadttochter Duisburg Kontor. Verweigern kann sie der AfD die Anmietung der Halle nicht. Das sei bereits im vergangenen Jahr geprüft worden, als die gleiche Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes ebenfalls in der Homberger Halle stattfand, so Kontor-Sprecher Alexander Klomparend.
Duisburg Kontor: Müssen alle Parteien gleich behandeln
Er verweist auf das verfassungsrechtliche Parteienprivileg. Demnach sind Parteien, solange sie nicht verboten sind, gleichzubehandeln. Es gebe dazu Entscheidungen von Gerichten und zahlreiche Präzedenzfälle, in denen Städte oder kommunale Gesellschaften erfolglos versuchten, der AfD die Anmietung von öffentlichen Gebäuden zu versagen.