Duisburg. Ein Duisburger (31) soll illegal mit Potenzmitteln gehandelt haben. Nun steht der Hamborner vor Gericht. Was für, was gegen die Vorwürfe spricht.
Wenn es vor Gericht um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz geht, stehen zumeist Beruhigungs- und Schmerzmittel im Mittelpunkt, die bei Drogensüchtigen gefragt sind. Manchmal geht es auch um gefährliche Dopingmittel für jene, denen es egal ist, wie sie ihre Muskeln vergrößern. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht spielen dagegen ganz andere Präparate eine Hauptrolle: Ein 31-jähriger Mann aus Hamborn soll illegal mit Potenzmitteln gehandelt haben.
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Die Anklage wirft ihm vor, die verschreibungspflichtigen Medikamente über eine geheime Chat-Gruppe beworben zu haben. Dort wurde ein ganzer Katalog entsprechender Präparate vorgestellt. An einen Kunden in Pforzheim soll der Duisburger vor dem 15. Mai 2022 insgesamt 12 Tabletten verschickt und dafür 65 Euro kassiert haben.
Geheime Chat-Gruppe für Potenzmittel-Handel: Angeklagter bestreitet jede Beteiligung
Sein Mandant wolle sich schweigend verteidigen, hatte der Verteidiger zu Beginn des Verfahrens angekündigt. Doch im Laufe der Verhandlung wurden immer mehr Angaben zur Sache gemacht. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
„Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden sich keine Hinweise auf eine entsprechende Kommunikation“, betont der Verteidiger. „Wie hätte er denn das alles so schnell verschwinden lassen sollen?“ Selbst falls das Handy des Angeklagten benutzt worden wäre, hätte das ja auch jemand anders gewesen sein können, so der Anwalt.
Der Strafrichter hielt dem Angeklagten jedoch entgegen, dass der Betreiber der entsprechenden Chat-Gruppe als Zahlungsziel ein Paypal-Konto angegeben hatte, das eindeutig dem 31-jährigen Hamborner zuzuordnen ist. Der betreffende Nachrichtenverkehr wurde unter einer anderen Telefonnummer abgewickelt. Der Angeklagte beteuert, er kenne sie nicht.
Alles nur seltsame Zufälle?
Doch es gibt Fakten, die irritieren: In einem Nachrichtenaustausch, in dem es um den Antritt einer Urlaubsreise geht, wird der Betreiber der Chat-Gruppe mit der Kurzform des Vornamens des Angeklagten angesprochen.
Auch von seiner Ehefrau ist die Rede, deren Vorname zufällig so lautet, wie der Vorname der Frau des Angeklagten.
Zudem gibt es ein Selfie aus einem Flugzeug. Das Bild ist in den Akten nur so winzig klein vorhanden, dass man niemanden erkennt. Bis zum Neustart des Prozesses 2024 soll nachermittelt werden.