Duisburg. Wegen einer Reihe von Straftaten stand ein Jurist (35) in Duisburg vor der Strafrichterin. Nach zweitägiger Verhandlung ist das Urteil gefallen.
Es ist immer mindestens peinlich, wenn ein Rechtsanwalt selbst als Angeklagter vor Gericht steht. Für einen 35-jährigen Juristen könnte der Prozess vor dem Amtsgericht, der nach zweitägiger Hauptverhandlung mit einer Verurteilung endete, allerdings auch standesrechtliche Konsequenzen haben.
Dem in Duisburg aufgewachsenen Juristen, der hier seine Karriere als Strafverteidiger startete, seit einiger Zeit aber seinen Lebensmittelpunkt in den Süden Deutschlands verlegte, waren gleich vier Gesetzesverstöße vorgeworfen worden: versuchte Strafvereitelung, Beleidigung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Duisburger Prozess gegen Anwalt: Strafbefehl verlangte ursprünglich 110.000 Euro
Eine Geldstrafe von 110.000 Euro (110 Tagessätze zu je 1000 Euro) sollte der 35-Jährige als Strafe zahlen. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl legte er Widerspruch ein. Die Verhandlung fand ohne den Angeklagten statt. Er ließ zwei Kollegen für ihn sprechen.
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Die beiden letzteren Anklagepunkte, die im weitesten Sinne mit einer gescheiterten Beziehung zusammenhingen, wurden bereits am ersten Verhandlungstag eingestellt. Bei einer Verhandlung in Münster hatte der 35-Jährige einen Justizwachtmeister als „Pappnase“ beleidigt. Vor allem aber ging es um eine Bauchtasche, die der Jurist bei der Festnahme eines Mandanten in Oberhausen an sich genommen hatte und gegenüber der Polizei behauptet hatte, die Tasche gehöre ihm.
Richterin war von der Schuld des Anwalts überzeugt
Die Staatsanwältin sah den Tatbestand der versuchten Strafvereitelung als erfüllt an. Auch wenn die Verhandlung ergeben habe, dass sich kein beweisrelevantes Material in der Tasche befunden habe, so sei das Verhalten des Angeklagten nur dadurch erklärbar, dass er genau das annehmen musste. „Pappnase“, so die Anklagevertreterin weiter, sei auch nicht im Eifer des Gefechts zu entschuldigen. Ein Anwalt, der sich so verhalte, habe offenbar vergessen, dass er selbst ein Organ der Rechtspflege ist.
Vergeblich forderten die Verteidiger für die beiden verbliebenen Anklagepunkte einen Freispruch. Sie zweifelten am Vorsatz des Angeklagten, die Arbeit der Polizei zu behindern, und daran, dass „Pappnase“ überhaupt eine Beleidigung sei.
Die Strafrichterin sah das anders. Sie verurteilte den 35-Jährigen wegen beider Delikte zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (60 Tagessätze zu je 250 Euro). Mit Sicherheit wird sich eine Berufungskammer des Landgerichts noch einmal mit dem Fall auseinander setzen.