Duisburg/Oberhausen. Das Amtsgericht verhandelt gegen einen Anwalt. Der soll Polizisten belogen und Justizbeamte beleidigt haben – und 110.000 Euro Strafe zahlen.
Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verhandelt gegen einen 35-jährigen Rechtsanwalt. Dem Mann, der in Duisburg geboren wurde, seine Karriere hier auch startete, seinen Wirkungskreis aber vor einiger Zeit nach Süddeutschland verlegte, werden mehrere Straftaten vorgeworfen.
Der für die berufliche Zukunft des Juristen wohl schwerwiegendste Vorwurf ist eine versuchte Strafvereitelung. Es geht um einen Vorfall vor dem Amtsgericht Oberhausen. Im März 2021 soll die Polizei den Gerichtstermin eines Mandanten des 35-Jährigen dazu genutzt haben, einen Haftbefehl zu vollziehen. Der Festgenommene soll dem Anwalt unmittelbar zuvor eine Bauchtasche übergeben haben. Der Jurist soll gegenüber der Polizei behauptet haben, dass diese ihm gehöre.
Anwalt in Duisburg angeklagt: Strafbefehl über 110.000 Euro
Zudem soll der Angeklagte am Ende eines Haftprüfungstermins vor dem Amtsgericht Münster einen Justizwachtmeister beleidigt haben. Als man ihm vorgeblich aus reiner Nettigkeit anbot, er könne mit seinem Mandanten ja noch einmal im Treppenhaus sprechen, soll er unhöflich geworden sein. „Ich sch… auf eure Nettigkeit“, soll er gepoltert haben und den Beamten in Anwesenheit des Gerichts als „Pappnase“ beleidigt haben.
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Anlass für die auf mehrere Tage angesetzte Hauptverhandlung vor der Strafrichterin ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ. Eine Geldstrafe von 110.000 Euro (110 Tagessätze zu je 1000 Euro) sollte der Anwalt für seine Vergehen bezahlen. Der legte Widerspruch ein. Vor dem Amtsgericht erschien er aber nicht persönlich. Zwei seiner mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteten Kollegen treten für ihn auf.
Angeklagter ist nicht persönlich anwesend
Sie gaben für den Angeklagten folgende Erklärungen ab: Der Angeklagte habe vor der Übernahme der Bauchtasche, die die Freundin des Mandanten bekommen sollte, gesehen, dass darin „kein beweisrelevantes Material“ gewesen sei. Insbesondere habe sie keine Handys enthalten, wie irrtümlich zunächst unterstellt worden sei. „Es war eine Trotzreaktion“, so einer der Verteidiger. Im Nachhinein habe sich der Angeklagte besonnen und die Tasche der Staatsanwaltschaft ausgehändigt.
Das Wort „Pappnase“ sei tatsächlich gesagt worden, so die Verteidiger. Es sei aber aus der hitzigen Debatte darüber zu verstehen, wie und wo der Anwalt mit seinem Mandanten sprechen konnte. „Unseres Wissens nach ist das auch keine Formalbeleidigung“, so einer der Anwälte. Zwei weitere Vorwürfe wurden bereits am ersten Verhandlungstag reif für die Einstellung. Da ging es um eine angebliche Auseinandersetzung nach der Trennung von einer jungen Frau und um ein verbotenes Butterflymesser, das der Anwalt angeblich im Nachtkasten aufbewahrte.