Duisburg. Ein 27-Jähriger soll einem DVG-Kontrolleur in der U79 in den Bauch gebissen haben. Doch stand da wirklich der wahre Täter vor Gericht?
Mit einer eskalierten Ticket-Kontrolle in einer Straßenbahn der Linie U79 hatte es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Ein 27-jähriger Mann aus Guinea, der in einer Asylbewerberunterkunft im Duisburger Süden lebt, soll am 2. Februar 2020 in Huckingen einen Kontrolleur der DVG geschlagen, ihm in den Bauch gebissen und ihn als „Nazi“ tituliert haben. Das klingt bei aller Brutalität juristisch relativ einfach. Doch das Verfahren war alles andere als das.
Das fing schon damit an, dass die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen erhebliche Probleme hatte, herauszufinden wer eigentlich wer war. Die Personalien des Angeklagten und der Zeugen ähnelten sich. Das wurde auch nicht dadurch einfacher, dass der 27-Jährige bereits mehrere Aliasnamen führte.
Duisburger Staatsanwaltschaft hatte massive Probleme mit den Personalien
Erst im November 2022 wurde ein Strafbefehl erlassen. Der allerdings ging zunächst an den Falschen und konnte erst neun Monate später dem jetzigen Angeklagten zugestellt werden. „Da ist so ziemlich alles schief gelaufen“, meinte der Strafrichter. „Da gibt es Verfahrensverzögerungen, die eindeutig nicht der Angeklagte zu verantworten hat. Ich hoffe nur, dass wir jetzt den Richtigen haben.“
Doch genau diese Frage konnte der Prozess nicht wirklich beantworten. „Ich war überhaupt nicht in der Straßenbahn“, beteuerte der 27-Jährige. Er könne sich allerdings vorstellen, dass ein Landsmann, mit dem er sich zeitweise ein Zimmer teilte, seine Personalien bei der Kontrolle hätte angeben können. „Er kannte sie ja bestens.“
Das Chaos war nicht aufzuklären
Um das Chaos perfekt zu machen, unterschieden sich der Name des Angeklagten und eines Zeugen nur beim zweiten Vornamen. Auch die Geburtsdaten waren identisch. Unklar blieb, wie die hinzu gerufene Polizei die Personalien überhaupt ermittelt hatte. Die DVG-Kontrolleure erschienen nicht. Die Zeugen, die ihrer Ladung folgten, erkannten den Angeklagten nicht zweifelsfrei als den schlagenden und beißenden Mann.
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Der Richter seufzte, die Staatsanwältin schüttelte den Kopf, der Verteidiger verzog keine Miene. Aber alle drei waren sich rasch einig: Das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen Angeklagten wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.