Duisburg. Über IMD-Neuordnung und der A-59-Ausbau beriet der Duisburger Rat. Deshalb fordert er die Einstellung des Verfahrens bei der Autobahnplanung.
In einer Sondersitzung hat der Rat der Stadt am Donnerstag über die Neuordnung des städtischen Immobilienmanagements und über die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für den sechsspurigen Ausbau der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Marxloh beraten.
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In einem Forderungskatalog setzt sich die Stadt wie erwartet für die Einstellung des laufenden Planungsprozesses beim Fernstraßenbundesamt ein und plädiert für eine Zweiteilung des Verfahrens. Er wurde ebenso wie die Einwände der Verwaltung mit großer Mehrheit vom Rat verabschiedet – Gegenstimmen gab es nur von ‘Junges Duisburg’.
OB Link zum Verhalten der Autobahngesellschaft: „Eine absolute Frechheit“
Stadt und Rat plädieren dafür, den Ersatzneubau der Berliner Brücke über den Binnenhafen, die das Ende ihrer Standzeit 2029 erreicht, eigenständig zu planen. In einem gesonderten Verfahren soll der Weiterbau in Tunnellage durch Meiderich und durch Hamborn als abgedeckelter Trog geprüft und geplant werden. „Wir legen natürlich Wert darauf, dass die Erneuerung der Berliner Brücke 2026 beginnen kann“, betont Planungsdezernent Martin Linne, „aber der Entwurf für Meiderich und Hamborn stammt aus der verkehrsplanerischen Steinzeit“.
Den Umgang der Autobahngesellschaft mit der Stadt sei „eine absolute Frechheit“, so OB Sören Link. Seine Vorwürfe: Die AdB habe entgegen ihrer Zusage die Tieflage nie als Alternative geplant, lege keine belastbaren Zahlen zu Mehrkosten vor und habe zuletzt selbst den Bau eines Radweges an der neuen Berliner Brücke infrage gestellt.
Stadt Duisburg: Planung soll Belastungen durch die A 59 vermeiden und beseitigen
Die Stadt widersetzt sich dem von der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) favorisierten erneuten Aufbau in Hochlage, weil er auf Jahrzehnte die Zweiteilung der Ortsteile und die mit der Autobahn verbundenen Belastungen zementieren würde. Ziel müsse es sein, „Umweltbelastungen für alle Bewohner anliegender Stadtteile unabhängig von ihrer sozialen Lage weitestgehend zu vermeiden bzw. gegenüber der Bestandssituation zu beseitigen“, heißt es im Forderungskatalog.
Die Ausbauplanung müsse neben den Belangen der Verkehrsplanung auch „die Prinzipien des Sozialstaats und den Gleichheitsgrundsatz zugrunde legen“, begründet die Verwaltung, die vom Verwaltungsrechtler Dr. Olaf Bischopink beraten wird. Entlang der A 59 müsse „ein sozial gerechter Zugang zu einem möglichst gesunden und attraktiven Lebensumfeld ermöglicht werden“.
Das, so glaubt die Stadt, gewährleiste nur ein Ausbau in Tunnel- und Troglage. So könne ein Radweg als Verbindung zwischen Stadtmitte und -norden an und über die Autobahn geführt werden. Die Tieflage überwinde die Zweiteilung der Quartiere, auf Tunnel und Deckel können Freiflächen für Schulen, Kindergärten, Spiel und Sport sowie Grünanlagen entstehen.
IMD: SPD, CDU und Linke bringen Neuordnung auf den Weg
Das Immobilienmanagement IMD steht vor einem Wechsel zu den Wirtschaftsbetrieben. Den SPD/CDU-Antrag, entgegen dem Vorschlag von Stadtdirektor Martin Murrack die Bewirtschaftung der Stadtimmobilien künftig auf Gebag (Schulen) und WBD (weitere Gebäude) zu verteilen, stimmten außer der GroKo nur die Linken zu.
„Wir glauben, dass die Verwaltung aus einer Hand die bessere Lösung ist“, begründete CDU-Fraktionschef Thomas Mahlberg. Diese Lösung finde größere Akzeptanz unter der Belegschaft, verheiße weniger Kosten und weniger Schnittstellen.
Zu wenig nachvollziehbar sei die Entscheidung für die WBD, die im Gegensatz zur Gebag kaum über Hochbau-Kompetenz verfüge, fanden nicht nur die Grünen. Alternativen seien nicht ausreichend und unter Beteiligung aller Ratsfraktionen geprüft worden.
Der Übergang der rund 400 Beschäftigten zu den WBD wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2024 vollzogen, die Schulhausmeister wechseln zum Schulamt. Ihren Arbeitsvertrag in der Kernverwaltung können die Beschäftigten beibehalten, Wechsler haben ein Rückkehrrecht in die Verwaltung.
A 59: BÜRGER KÖNNEN BIS ZUM 4. OKTOBER NOCH WIDERSPRECHEN
- Die Sondersitzung des Rates war notwendig geworden, weil die Einspruchsfrist zum Planfeststellungsverfahren für den A-59-Ausbau am 4. Oktober endet. Für die Einreichung der Einwendung der Stadt, die insgesamt über 200 Seiten umfassen werden, war ein Ratsbeschluss erforderlich.
- Der Dank der Ratsfraktionen galt dem Bürgerverein Meiderich, der den Widerstand gegen die Planung organisiert. Über 400 Einwendungen sind bis zur vergangenen Woche eingegangen.
- Duisburger können Einwände gegen die Planung noch bis zum 4. Oktober einreichen. Der Infostand bei Rewe Peeters (Herbststraße 20 in Meiderich) ist täglich von 15 bis 18 Uhr besetzt, samstags von 10 bis 13 Uhr.
- Alle Informationen auf der Sonderseite der Stadt Duisburg: https://duisburg.de/verkehr/ausbau-a59/index.php