Duisburg. Mit einem komplexen Betrugsverfahren hatte es das Amtsgericht zu tun. Zwei Duisburger hatten sich bemüht, 11.000 Euro auf Seite zu schaffen.

Wegen eines komplexen Sachverhaltes standen ein Mann (59) und eine Frau (49) aus Obermeiderich vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Der 59-Jährige soll seinem Insolvenzverwalter 10.000 Euro vorenthalten haben. Die 49-Jährige soll dazu Beihilfe geleistet haben. Unter anderem damit, dass sie bei einem Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg log.

Im Rahmen eines Immobiliengeschäfts hatte der 59-Jährige einst ein privates Darlehen von 11.000 Euro gewährt. Doch der Darlehensnehmer musste die Immobilien abstoßen. Beim Verkauf wurde das Geld an den Angeklagten zurück gezahlt. In der Insolvenzmasse landete es allerdings nicht. Der Insolvenzverwalter klagte.

Seltsamer Zufall: Es ging immer um die selbe Summe

Der Angeklagte hatte sich zunächst angeblich überhaupt nicht an das Darlehen erinnern können. Schließlich aber fiel ihm ein, dass er 11.000 Euro an die Mitangeklagte, die damals mit dem einstigen Darlehensnehmer verheiratet war, gezahlt habe. Das habe aber nichts mit dem Darlehen zu tun.

Die damalige Zeugin und jetzige Angeklagte hatte das bei ihrer Aussage beim Zivilprozess bestätigt. Sie habe das Geld aus dem Verkauf nur an den Angeklagten überwiesen und von diesem zurück bekommen, um es auf diese Weise vor ihrem spielsüchtigen Mann in Sicherheit zu bringen wollen.

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Die Zivilkammer hatte kein Wort geglaubt. Vielmehr waren die Richter sicher, dass das Geld eindeutig für die Tilgung gedacht war und damit in die Insolvenzmasse hätte fallen müssen. Der 59-Jährige wurde zur Zahlung verurteilt. Vor dem Strafrichter gab sich der Mann empört: „Man hat mir dieses Verfahren angehängt. Ich wollte nur helfen. Am Ende habe ich mein Geld doppelt verloren.“ Er bestritt jede Art von Betrugsvorsatz, konnte aber nicht erklären, wieso es bei seiner Transaktion genau um jene Summe ging, die der Vertragspartner einst von ihm erhalten hatte.

Strafrichter hatte keinen Zweifel

Die anwaltlich nicht vertretene Mitangeklagte zog es vor, angeblich gar nichts verstanden zu haben. „Ich bin mir keiner Falschaussage bewusst“, beteuerte sie. Und wies mehrfach darauf hin, dass sie schon seit geraumer Zeit psychische Probleme habe und sich in Behandlung befinde. „Ich weiß nix mehr.“

Die schriftlichen Beweise – Verträge und Kontoauszüge – sprachen für das Gericht allerdings eine recht eindeutige Sprache. Es verurteilte den bislang unbescholtenen 59-Jährigen zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro). Die ebenfalls nicht vorbestrafte Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe und Falschaussage mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe das höhere Urteil. Gerichte seien nun einmal auf wahrheitsgemäße Angaben von Zeugen angewiesen, so die Begründung.