Duisburg. Mindestens 30 Mal soll ein Duisburger die Schwester (7) seiner Freundin sexuell missbraucht haben. Dazu wurde bei ihm Kinderpornografie gefunden.
Mit einem fast 14 Jahre zurückliegenden Kindesmissbrauch muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz beschäftigen. Zwischen Juni 2007 und Januar 2010 soll ein 43 Jahre alter Duisburger in mindestens 30 Fällen die jüngere Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben. Das Kind war zu Beginn der Übergriffe sieben Jahre alt.
Die Taten ereigneten sich in der Wohnung des Paares, das 2007 in Hochfeld einen gemeinsamen Hausstand gegründet hatte. Das Mädchen besuchte seine Schwester regelmäßig an Wochenenden und in den Ferien. Immer wieder, wenn seine Lebensgefährtin sich entfernte, soll der Angeklagte das Kind auf eindeutige Weise berührt haben.
Polizei fand Tausende kinderpornografische Darstellungen
Die Vorfälle waren erst im vergangenen Jahr angezeigt worden. Als die Polizei daraufhin die Wohnung des Angeklagten durchsuchte, wurden auf Computer und Smartphone Tausende kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos gefunden. Das ist der 31. Punkt der Anklageschrift.
Die Beweisaufnahme hätte sich schwierig gestalten können. Denn wirklich konkret ist in der Anklageschrift nur die gravierendste Tat benannt: In einer Nacht, in der die Lebensgefährtin sich im Krankenhaus aufhielt, um das gemeinsame Kind zur Welt zu bringen, blieb der Angeklagte demnach mit der Schwester allein und verging sich an ihr.
Angeklagter räumte Anklage „in vollem Umfang“ ein
Die Zuordnung einzelner Taten wäre schwierig geworden, da die Zahl der in der Anklage genannten Übergriffe auf einer bloßen Hochrechnung beruht. Der Angeklagte befreite die Juristen von Beweisproblemen. Nach einem vergleichsweise kurzen Rechtsgespräch, bei dem das Gericht dem 43-Jährigen eine Strafe von nicht mehr als „um die fünf Jahre“ zusicherte, legte er durch seine Verteidigerin ein pauschales Geständnis ab: „Die Anklage wird in vollem Umfang eingeräumt.“
Bereits im Vorfeld war eine Gutachterin beauftragt worden, die Glaubhaftigkeit der Hauptbelastungszeugin zu untersuchen. Ein eindeutiges Ergebnis könnte die Entscheidung des Angeklagten für ein frühes Geständnis, das der Geschädigten eine Vernehmung im Gerichtssaal erspart, maßgeblich beeinflusst haben. Für das Verfahren sind bis Monatsende noch zwei weitere Sitzungstage geplant.