Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Duisburger (24) vor der Berufungskammer. Der Staatsanwaltschaft waren 4800 Euro Geldstrafe zu milde.

Am 28. Januar 2022 besuchte ein 24-jähriger Mann aus Laar seinen an der Friedrich-Ebert-Straße wohnenden Vater. Seinen E-Roller stellte er vor der Wohnung im dritten Obergeschoss ab. Doch als er aus dem Fenster blickte, sah er zwei Männer, die mit seinem Roller davon fuhren. Mit dem, was folgte, musste sich eine Berufungskammer des Landgerichts in zweiter Instanz beschäftigen.

„Ich habe denen noch aus dem Fenster zugerufen, dass sie meinen Roller in Ruhe lassen sollen“, erinnerte sich der Angeklagte. „Doch die sind einfach losgefahren.“ Also griffen der 24-Jährige und sein jüngerer Bruder zur Selbsthilfe. Sie stürmten los und suchten die Übeltäter, fanden sie aber nicht.

E-Roller-Streit in Duisburg-Laar: Angeklagter schlug dreimal zu

„Unser Papa hat uns dann mit dem Auto wieder eingesammelt“, so der 24-Jährige. Bei seiner Rückkehr traf das Trio auf die beiden Diebe mitsamt dem E-Roller. Die Übeltäter, die sich das Zweirad ungefragt geborgt hatten, um ein bisschen damit herum zu fahren, wollten das Fahrzeug gerade wieder an seinen Platz stellen.

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Es gab ein paar unfreundliche Worte. Als einer der Diebe zu einem Schlag auszuholen schien, kam ihm der Angeklagte zuvor. Dem zweiten Mann verpasste er gleich zwei Fausthiebe. „Ich hatte überhaupt nicht wahrgenommen, dass das ein Nachbar meines Vaters war“, so der Angeklagte treuherzig.

Staatsanwaltschaft machte Rückzieher

Das Amtsgericht Ruhrort hatte keinen Zweifel gehabt, dass der 24-Jährige sich der Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Da der Angeklagte bereits ein paar Jugendsünden begangen hatte, fiel eine Geldstrafe deutlich aus: Der 24-Jährige wurde zur Zahlung von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Zu wenig, fand die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht habe nämlich nicht ausreichend geprüft, ob es sich nicht doch um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt habe.

Schließlich hatte die Seite der Geschädigten etwas von einem Teleskopschlagstock erzählt, der bei der Aktion verwendet worden sein soll. Was der Angeklagte und seine Verwandten stets bestritten. Aber selbst die Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde hielt es nach der ersten Zeugenvernehmung für keine gute Idee mehr, die Berufung weiter zu betreiben. Für den 24-Jährigen bleibt es bei der Geldstrafe.