Duisburg. Fast ein Jahr lang lebte eine Duisburgerin in Angst, wurde von ihrem Ex-Freund verfolgt, bedroht und gedemütigt. Nun stand er vor Gericht.
Für eine 36-jährige Duisburgerin begann im Juni 2021 eine Zeit der Angst. Fast ein Jahr lang litt sie unter den Nachstellungen eines 32-jährigen Krefelders, der sie auf vielerlei Weise verfolgte, sie öffentlich verleumdete und sie zu demütigen versuchte. Nun stand der Mann wegen besonders schwerer Nachstellung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Beziehung zwischen dem Krefelder und der Duisburgerin hatte kaum ein Jahr gedauert. Bereits 2019 hatte die Frau sie beendet. Doch als sie den Kontakt im Frühjahr 2021 endgültig abbrechen wollte, rastete ihr Ex-Freund aus. Er bombardierte sie mit bis zu 100 Anrufen und Textnachrichten täglich. Er zerkratzte ihr Auto, stahl die Antenne. Immer wieder tauchte der Mann in der Nähe der 36-Jährigen auf, hatte dabei einmal sogar ein Jagdmesser in der Hand.
Ex-Freund terrorisiert Duisburgerin und verteilt gefälschte Nacktbilder
Mehrfach klebte der Angeklagte ihren Briefkasten zu, füllte ihn mit Bratfett und Katzenfutter. Er schickte der Frau, die allmählich in die Nähe eines psychischen Zusammenbruchs geriet, die Todesanzeige ihrer Großmutter zu, in der er ihren Namen eingesetzt hatte. Dem Arbeitgeber der 36-Jährigen sandte der Stalker Mails, in denen er behauptete, sie konsumiere während der Arbeitszeit Drogen.
Die perverse Kreativität des Krefelders kannte keine Grenzen: Er bastelte Collagen und Fotomontagen, die beispielsweise den Kopf der Geschädigten auf dem Körper einer nackten Frau zeigten. Solche Flugblätter verteilte er auf offener Straße und auf einem Vereinsgelände. Vergeblich erwirkte die Zeugin, die bereits ernsthaft erwog, Wohnort und Arbeitsplatz zu wechseln, mehrere einstweilige Verfügungen. Doch ihn bremste nicht einmal eine Hausdurchsuchung.
Erst nach Monaten muss der Stalker in Untersuchungshaft
Der Alptraum hörte für die 36-Jährige erst auf, nachdem ihr Peiniger kurzzeitig in Untersuchungshaft landete. Seit 15 Monaten beging er keine neuen Taten mehr. „Ich habe mich dank der Hilfe meiner Familie und Freunde und des großen Verständnisses meines Arbeitgebers von der Sache erholt“, so das Opfer. Zur Sache musste sie nicht aussagen, der Angeklagte räumte zuletzt alle Vorwürfe ein. Sein Verteidiger machte eine Mischung aus Schlaflosigkeit, Drogenkonsum und Verlustangst verantwortlich.
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Da der 32-Jährige bislang nicht vorbestraft war, ein Geständnis ablegte und die Frau keinen bleibenden Schaden davonzutragen schien, hielt das Gericht eine 16-monatige Freiheitsstrafe für ausreichend. Weil außerdem Frieden eingekehrt ist und der Angeklagte seit zehn Jahren durchgehend einer Beschäftigung nachgeht, wurde die Strafe auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Regelmäßig muss der 32-Jährige während dieser Zeitspanne seine Abstinenz nachweisen und sich um eine Psychotherapie bemühen. Zudem darf er keinen Kontakt zur Zeugin aufnehmen.