Duisburg. Über Twitter schickte ein Duisburger (56) ein Bild von seinem Penis an eine Hamburger Anwältin. Der Fall landete nun vor Gericht.

Einer Anwältin aus Hamburg passte diese Twitter-Nachricht gar nicht: Ein Unbekannter schickte ihr am 8. Juni 2022 ein eindeutiges Foto von seinem erigierten Penis. Sie erstattete Strafanzeige. Ein 56-jähriger Duisburger war schnell als Tatverdächtiger ausgemacht. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz versuchte der Angeklagte nun um eine Geldstrafe herumzukommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den bislang nur wegen Verkehrsvergehen vorbestraften Mann einen Strafbefehl beantragt. Das Amtsgericht schickte dem 56-Jährigen die Aufforderung zur Zahlung einer Strafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) zu. Der Angeklagte legte dagegen Einspruch ein.

Empfängerin aus Hamburg kannten den Duisburger nicht

Bei der Verhandlung vor der Strafrichterin redete vor allem sein Anwalt. „Mein Mandant war im Internet auf Sex-Seiten unterwegs.“ Dort habe der 56-Jährige auch mit der einen oder anderen Dame Nachrichten ausgetauscht. „Das Austauschen solcher Bilder gehörte für ihn dazu.“

Der Angeklagte habe die Anzeigenstellerin nicht gekannt und sie ihn nicht. „Warum sollte er so ein Bild an eine Unbekannte schicken?“ Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Paragraf, dem zufolge das unaufgeforderte Versenden pornografischer Inhalte strafbar ist, keineswegs verlange, dass man die Geschädigten kenne. Schließlich lege ein Exhibitionist ja auch meist keinen Wert darauf, dass ihn jene, denen er sich präsentiert, kennen.

Richterin blieb locker: „Man muss nicht alles glauben.“

Der Verteidiger wurde nicht müde, einen technischen Fehler zu unterstellen. Vielleicht habe sein Mandant sich ja auch nur bei der Empfängerin geirrt und falsch geklickt. „Man muss nicht alles glauben“, lautete der gelassene Kommentar der Richterin.

Da die Tagessatzhöhe angesichts der wahren Einkommensverhältnisse des Angeklagten – für den Strafbefehl war der Verdienst geschätzt worden – ohnehin deutlich hätte gesenkt werden müssen, boten Gericht und Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro an.

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Nach einigem Zögern nahm der 56-Jährige den Vorschlag an. Nun muss der vom Einkommen seiner Frau lebende Angeklagte nur noch der Gattin erklären, wofür er 600 Euro zusätzlich benötigt.