Duisburg. Erst terrorisierte ein Duisburger (33) die Nachbarn mit lauter Musik, dann beleidigte er sie. Auch vor der Strafrichterin benahm er sich daneben.

Wegen Beleidigung stand ein 33-Jähriger aus Duissern vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er hatte seine Nachbarn als „Hurenkinder“ bezeichnet. Jedenfalls hatten Staatsanwalt und Strafrichterin daran keinen Zweifel. Zumal die Beweisaufnahme deutlich machte, dass der Angeklagte seine Nachbarn seit geraumer Zeit regelrecht terrorisierte.

In der Nacht zum 8. Juni 2022 hatte das Paar, das mit mehreren Kindern in der Wohnung unter dem 33-Jährigen lebt, mal wieder unter der lauten Rock-Musik von oben gelitten. Als sie sich darüber bei dem Angeklagten beschwerten, reagierte der aggressiv und beleidigte die Nachbarn. Die hatten endgültig die Nase voll und stellten Strafantrag.

Nachbarn fliehen in Duissern vor 33-Jährigem

Dem 33-Jährigen flatterte ein Strafbefehl über 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) ins Haus. Er legte Einspruch ein. „Die einzigen, die an diesem Tag vor meiner Tür standen, waren die Polizisten“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Und die hätten nichts von einer Beleidigung gesagt. Die Beamten hatten das in ihrem Protokoll aber deutlich anders festgehalten und auch nicht vergessen, dass der 33-Jährige gereizt auf ihren Besuch reagierte.

Der 46 Jahre alte Nachbar und seine Frau (37) hatten Schwierigkeiten, das Geschehen genau einem Tattag zuzuordnen. „Wir haben ja ständig die Polizei gerufen.“ Weil der Angeklagte, meist mitten in der Nacht seine Musikanlage aufdrehte. „Und er hat ständig gegen unsere Tür gespuckt. Und er hat im Treppenhaus herumgeschrien und uns immer wieder beleidigt.“ Zehn Jahre habe man in dem Haus gewohnt. „Seit zwei Jahren wohnt der Angeklagte dort. Nun ziehen wir aus. Man kann so nicht leben.“

Richterin erhöhte die Geldstrafe aus dem Strafbefehl deutlich

„Die Unschärfen in den Zeugenaussagen sind angesichts der Masse an Vorfällen nicht verwunderlich“, so der Staatsanwalt. Er war sicher, dass es auch am Tag der Strafanzeige zu einem solchen Vorfall gekommen sei. Der Angeklagte, der die Verhandlung immer wieder störte, indem er anderen einfach ins Wort fiel, und von angeblicher Gewalt gegen ihn berichtete, hielt das für ungerecht. „Man kann doch nicht einfach etwas behaupten.“ Dabei hatte er seinerseits behauptet, noch nie vor Gericht gestanden zu haben, obwohl er drei Vorstrafen hat.

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Die Strafrichterin verurteilte den 33-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (100 Tagessätze zu je 25 Euro). Der Angeklagte habe die Nachbarn in ihrer Lebensführung deutlich beeinträchtigt. „Er hat Glück gehabt, dass er nur wegen Beleidigung angezeigt wurde.“ Der 33-Jährige hatte schon vor der Urteilsverkündung angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.