Duisburg. Ein Berliner Brüderpaar überfiel eine Wohnung in Duisburg-Homberg, ging dort rabiat vor. Nun fiel das Urteil gegen die beiden Männer.
Zwei maskierte Räuber drangen am 1. November 2022 in eine Wohnung an der Moerser Straße in Homberg ein. Sie bedrohten vier Personen und forderten die „Ware“, womit sie etwa drei Kilo Rauschgift meinten. Was die Täter offenbar nicht wussten: Die Drogen waren drei Tage vorher bei einer Dursuchung der Wohnung von der Polizei beschlagnahmt worden. Nach nur zwei Verhandlungstagen fällte die 3. Große Strafkammer ein Urteil gegen die beiden Angeklagten.
Der 29-Jährige hatte sich bereits zuvor in Duisburg aufgehalten. Kurz vor dem Überfall war auch sein 30 Jahre alter Bruder aus Berlin angereist. Er erfuhr, dass sein Bruder noch von jemandem Geld zu bekommen habe. Da die Brüder wohl befürchteten, dass es dabei Schwierigkeiten geben würde, hatten sie sich entsprechend ausstaffiert.
Schwierigkeiten gab es für die Täter in Duisburg reichlich
Und Probleme gab es jede Menge. Denn in der Wohnung gab es weder die gesuchte „Ware“ noch Geld. Ihre ganze Beute bestand aus zwei Handys. Die beiden erfolglosen Kriminellen bekamen auch nicht mit, dass zwei Frauen zunächst auf den Balkon geflüchtet waren und von dort die Polizei riefen.
Die beiden Frauen flüchteten kurz danach durch das Treppenhaus, wobei eine stürzte und sich am Bein verletzte. Die Eindringlinge zogen es vor, durch die Hintertüre des Hauses zu fliehen. Doch dort wartete bereits die Polizei und nahm sie fest.
Landgericht ordnet Unterbringung in Entziehungsanstalt an
Der 29-Jährige hatte kurz zuvor außerdem einen Einbruch in einen Kiosk begangen und Tabak gestohlen. Dabei war er mit schwerem Werkzeug und einem Messer ausgestattet. Wegen Raubes und bewaffneten Einbruchs wurde der 29-Jährige zu viereinhalb Jahren verurteilt. Sein älterer Bruder büßt den Raub an der Moerser Straße mit drei Jahren und neun Monaten Haft.
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Da beide Männer ein Drogenproblem haben und die Tat unzweifelhaft auch in Verbindung mit ihrer Sucht stand, ordnete die Kammer ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sie werden in einigen Wochen in eine entsprechende geschlossene Einrichtung umziehen dürfen. Ist die Therapie erfolgreich, könnten beide bereits in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.