Duisburg. Ein Trio bedrängte in der City einen späten Passanten und erpresste Geld. In der Berufung kämpfte ein Duisburger (24) gegen eine Gefängnisstrafe.

In zweiter Instanz hat sich eine kleine Strafkammer des Duisburger Landgerichts nun mit einer Tat beschäftigt, die direkt vor dem Gebäude geschah. In der Nacht zum 11. Dezember 2021 wurde ein 27-jähriger Duisburger dort auf ungewöhnliche Weise erpresst. Hauptdrohgebärde, um den Mann dazu zu bringen, sein Konto zu plündern und 230 Euro zu übergeben, war eine blutige Hand. Die gehörte einem 24-jährigen Mann aus Wanheimerort, der sich nun gegen eine Gefängnisstrafe zu wehren versuchte.

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Das Amtsgericht hatte ihn im Februar dieses Jahres wegen Erpressung, Beförderungserschleichung und weil er mit sechs Gramm Marihuana in der Tasche erwischt worden war, zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Dabei machte die Erpressung den größten Teil der Strafe aus. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte eine Verletzung an der Hand dazu ausgenutzt hatte, dem Geschädigten angst zu machen.

Duisburger drohte mit blutiger Hand – Geschädigter hob 230 Euro vom Konto ab

„Du weißt nicht, wer ich bin und wozu ich fähig bin“, mit diesen Worten soll der 24-Jährige gegen 2 Uhr am König-Heinrich-Platz seine blutige Hand gezeigt haben. Die zwei Männer, mit denen er zusammen stand, lenkten das Gespräch auf Geld. Und nur drei Minuten später stand das Trio mit dem 27-Jährigen an einem Automaten der Sparkasse. Der 27-Jährige hob 230 Euro ab und übergab sie. Mehr hatte er nicht auf dem Konto.

Das Gericht sah für den mehrfach vorbestraften 24-Jährigen, der erst wenige Tage zuvor im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie aus der Haft entlassen worden war, keine Chance mehr für eine Bewährung.

Der Angeklagte legte Rechtsmittel ein. Doch wie schon in erster Instanz schwieg er zu der Anklage wegen Erpressung. Und mehr als einen Aushilfsjob hatte er an positiven Ansätzen nicht zu bieten. Und es ließ sich auch nicht behaupten, dass er seit dem Auftritt am König-Heinrich-Platz nicht mehr auffällig geworden war. Es gab zwei Ermittlungen wegen Körperverletzung.

Kammer wies die Berufung des Angeklagten zurück

Das Opfer wies die eine oder andere Erinnerungslücke auf. „Ich kam von einer Weihnachtsfeier mit Kollegen“, entschuldigte er sich. Aber die bedrohlichen Worte des Angeklagten waren ihm in Erinnerung geblieben. Genau so wie dessen Gesicht. Als einziger hatte der 24-Jährige keine Corona-Maske getragen. Die Polizei kontrollierte den Verdächtigen kurz danach in der Nähe. „Er war nicht derjenige, der Geld von mir gefordert hat“, betonte der Zeuge.

Für die Berufungskammer war das unerheblich. Schließlich war der Angeklagte mitgekommen und hatte zuletzt selbst versucht, noch Geld aus dem Automaten zu holen. Das hatte ihn offenbar so beschäftigt, dass er nicht mal mitbekam, dass die zwei anderen Täter mit der Beute flüchteten. Das Gericht sah nichts, was am erstinstanzlichen Urteil hätte falsch sein können. Es wies die Berufung des 24-Jährigen als unbegründet zurück.