Duisburg. Bei einem Kredithai hat sich ein Bordellbesitzer 650.000 Euro für einen Umbau geliehen. Schulden wollte er mit gefälschter Quittung loswerden.

Ein Selfmade-Kaufmann, der hoffte, im Rotlichtmilieu das große Geld zu machen, ein windiger privater Geldgeber und die Ziffer 6 waren die Hauptdarsteller eines Falles, der am Freitag das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz siebeneinhalb Stunden lang beschäftigte. Am Ende verurteilte das Schöffengericht einen 62-jährigen Bordellbesitzer wegen zweifachen Betruges und Urkundenfälschung zu einem Jahr mit Bewährung.

2006 hatte der Angeklagte mehrere Häuser an der Julius-Weber-Straße erworben, um darin, wie es andere schon lange in den Häusern der angrenzenden Vulkanstraße taten, durch „gewerbliche Zimmervermietung“ kräftig zu verdienen. Doch ein dafür nötiger Umbau verzögerte sich. Der Angeklagte brauchte Geld, um die Zeit zu überbrücken, bis er endlich ein großes Darlehen von seiner Hausbank bekam. Da half ein weiterer Kaufmann, der eine Firma für Schlacketransporte und Recycling betreibt, aber offenbar in großem Stil gegen satte Zinsen auch Geld verleiht, gerne aus.

Prozess gegen Bordellbesitzer: „Ich habe alles bezahlt.“

„Ich kannte ihn schon lange, habe mir immer mal wieder was geliehen“, berichtete der Angeklagte. Das sei alles auf Treu und Glauben gegangen, und natürlich in bar. Bis zu einem Zeitpunkt 2010, als der Geldgeber plötzlich auf einem Schuldanerkenntnis bestand. Beim Notar wurde die Sache schriftlich gefasst.

Nur wenige Monate später, am 1. Oktober 2010, will der Angeklagte die Restschuld beglichen haben. „Ich habe 650.000 Euro von der Bank geholt und wir haben uns in einem Büro im Keller eines Hauses an der Julius-Weber-Straße getroffen.“ Dort habe er das Geld übergeben, dafür eine Quittung bekommen.

Zivilklage durch zwei Instanzen

Doch als nächstes traf man sich vor Gericht wieder. Denn der Geldverleiher gab das Schuldanerkenntnis nicht heraus. Mit einer Zivilklage versuchte der Bordellbesitzer die Vollstreckung abzuwenden. Doch die Tilgungsbestätigung, die er als Beweis dafür vorlegte, alles bezahlt zu haben, hatte einen kleinen Schönheitsfehler: dort stand eine 6 zu viel. Jedenfalls nach Darstellung des Kreditgebers. Der behauptete, er habe nur 50.000 Euro erhalten. Die 6 müsse nachträglich auf die Urkunde geschrieben worden sein.

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Der Bordellbesitzer scheiterte mit seiner Klage durch zwei Instanzen. Das brachte ihm schließlich auch noch einen Strafprozess ein. Beim x-ten versuch, die Sache endlich abzuschließen, bestritt der Angeklagte erneut seine Schuld. „Ich habe das Geld zurück gezahlt.“

Gericht: Tilgungsbestätigung war gefälscht

Wäre das Gericht allein auf die Aussage des Kredithais angewiesen gewesen, hätte am Ende ein klarer Freispruch gestanden. Denn der 66-Jährige verwickelte sich in so viele Widersprüche, dass man ihm nur noch das Wenigste glauben konnte. Aber immerhin gab es da ja noch die Schriftsachverständigen. Drei an der Zahl. Die waren sich in ihren Expertisen jedoch alles andere als einig. Doch das Schöffengericht war zuletzt davon überzeugt, dass die 6 - nach Aussage zweier Experten ein schriftlicher Fremdkörper in dem handgeschriebenen Text, um den es ging - nachträglich eingesetzt worden sei.

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Mit dieser Fälschung habe der Angeklagte zweifach vor Gericht einen Betrug versucht. Für den 62-Jährigen sprach allerdings, dass er bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, der Geschädigte sein Geld dank der Klage des Angeklagten inzwischen zurück erhielt, und vor allem, dass die Tat inzwischen neun Jahre her ist. Die einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Bordell unter Zwangsverwaltung

Zunächst hatte der Angeklagte, dem an der Julius-Weber-Straße fünf Häuser gehören, kräftig verdient: 70.000 Euro Miete kassierte er monatlich nach eigenen Angaben von den Betreibern des Bordells. Seit 14 Monaten verdient er nichts.

Miete werde ihm für die Häuser nicht mehr gezahlt. Der Schuldner habe sich ins Ausland abgesetzt, so der 62-Jährige. Im Umfeld der Verhandlung war zu hören, dass die Häuser inzwischen unter Zwangsverwaltung stehen sollen.