Duisburg. Wegen Raubes stehen zwei Männer vor dem Landgericht Duisburg. In einem Haus an der Grünstraße sollen sie einen Mann bewusstlos geprügelt haben.

Einen brutalen Raub wirft die Staatsanwaltschaft zwei 31 und 37 Jahre alten Männern vor, die sich jetzt vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten müssen. Am 29. November 2021 sollen sie einen Mann in den Keller eines Hauses an der Grünstraße gelockt haben. Dort soll ein Angeklagter mit einem Schlagstock, der andere mit der Faust zugeschlagen haben, um dem Geschädigten Wertsachen und Bargeld abzunehmen.

Die Schläge mit dem Stock, die ihn an Armen und Rücken getroffen haben sollen, und die Faustschläge, die ihm das Gesicht ramponierten, ließen den Geschädigten das Bewusstsein verlieren. Die Angeklagten sollen dem am Boden liegenden Mann das Handy, seine sämtlichen Ausweispapiere, eine EC-Karte und 300 Euro Bargeld abgenommen haben.

Täter und Opfer sollen sich aus dem Duisburger Kant-Park kennen

Das Raubopfer landete mit schweren Rippenprellungen und einem Nasenbeinbruch sowie zahlreichen Blutergüssen im Krankenhaus. Durch die Akten geistert die Version, dass er gemeinsam mit den Angeklagten ein Fahrrad aus dem Keller holen wollte. Kaum war man unten, soll er von hinten niedergeschlagen worden sein.

Die Angeklagten wissen angeblich von nichts. Man habe mit dem Zeugen bereits im Kant-Park reichlich dem Alkohol zugesprochen. Im weiteren Verlauf des Abends habe der 37-Jährige vorgeschlagen, die Party doch in seiner nahe gelegenen Wohnung fortzusetzen. Dort, so der 31-Jährige, der zuletzt auf der Straße lebte, sei es zwischenzeitlich zwar recht hoch hergegangen, zumal noch weitere Mitzecher aufgetaucht seien.

Zeugen blieben der Verhandlung unentschuldigt fern

„So lange ich da war, gab es aber keinen Vorfall, wie ihn die Anklage beschreibt“, beteuert der 31-Jährige. Der ältere Mitangeklagte pflichtet ihm da bei. Allerdings hatte der 37-Jährige schon im Vorfeld des Prozesses den jüngeren Angeklagten belastet.

Der soll ihn am nächsten Tag angerufen haben, weil er plötzlich im Besitz mehrerer Hundert Euro und einer Bankkarte war und nicht mehr zuordnen konnte, wie er daran gekommen war.

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Aufklärung hätte man sich von der Aussage des Überfallenen erhoffen können. Doch der blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Auch die übrigen Zeugen, die bei der Zecherei dabei gewesen sein sollen, sahen offenbar keinen Grund, ihren Vorladungen zu folgen. Das Verfahren soll frühestens Mitte Juni abgeschlossen werden.