Duisburg. Wegen Geldwäsche stehen ein Duisburger (26) und ein Oberhausener (30) vor dem Amtsgericht. Auf ihren Konten ging Geld für gefälschte Papiere ein.
Glaubte man zwei Angeklagten das, was sie vor dem Amtsgericht Duisburg berichteten, dann waren sie vor allem leichtgläubig. Dem 26-jährigen Neumühler und einem 30-jährigen Oberhausener wird leichtfertige Geldwäsche vorgeworfen. 2018 und 2019 sollen insgesamt rund 80.000 Euro auf ihren Privatkonten eingegangen sein. Es waren Erlöse aus Passfälscher-Geschäften.
Die beiden Haupttäter warben Kunden per Facebook und Telefon. Man könne echte polnische Führerscheine und Identitätspapiere vermitteln, versprachen sie. Kunden aus ganz Deutschland – darunter auch eine Fahrschule – wollten das glauben. Die meisten hatten die Fahrerlaubnis in Deutschland verloren. Sie zahlten im Schnitt knapp 2000 Euro, wobei sie darauf vertrauten, dass die Urkunden jeder Überprüfung standhalten würden. Was sie nicht taten. Abgesehen davon, dass man nicht einfach in einem anderen EU-Land einen Führerschein beantragen kann, ohne jemals dort gewesen zu sein, handelte es sich bei den Papieren um in der Ukraine hergestellte Fälschungen.
Angeklagte wollen keine Ahnung gehabt haben
Die Haupttäter überzeugten Helfer davon, dass sie gerade keine eigenen Konten hätten. Die Kunden überwiesen die Gelder für die Urkunden daher unter anderem auf die Konten der Angeklagten. Die gaben die Summen weiter. Restlos, wie sie beteuern.
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„Mein Mandant ist auf einen Freund hereingefallen, der angeblich nur private Internet-Verkäufe hinter dem Rücken seiner Frau machen wollte“, gab der Anwalt des Oberhauseners an. Der Duisburger will von einem Schwager überredet worden sein. Der 26-Jährige will von Einkünften aus dem Textil-Gewerbe des Verwandten ausgegangen sein.
Dass sie mindestens leichtfertig bei kriminellen Geschäften halfen, bestreiten auch die bislang unbestraften Angeklagten nicht. Sie und ihre Verteidiger wurmt aber vor allem, dass die bereits fast drei Jahre alte Anklage mit der Einziehung von 80.000 Euro droht. Dabei wurde der Gesamtwert der kriminellen Geschäfte im Urteil gegen die beiden Haupttäter, die mit Bewährungsstrafen davon kamen, nur mit 52.000 Euro berechnet.
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Helfer sollen mehr bezahlen als die Haupttäter
Gegen zwei weitere Personen, die ihre Konten zur Verfügung stellten, wurden die Verfahren bereits eingestellt. Diese Lösung schwebt, vier Jahre nach dem Ende der Taten, auch den Verteidigern im jetzigen Verfahren vor.
Der Vorsitzende des Schöffengerichts signalisierte, dass er sich ein derartiges Ende gegen Zahlung einer erheblichen Geldbuße vorstellen könne. Die Staatsanwältin konnte den Berechnungen der Summe, die man den Angeklagten nach Vergleich mit den Fällen aus dem Urteil gegen die Haupttäter noch zur Last legen kann, aber nicht nachvollziehen und sperrte sich.
Der Richter unterbrach die langen Diskussionen irgendwann. „Man kann so ein Verfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung einstellen“, meinte er. Und bat alle Verfahrensbeteiligten, wobei er wohl vor allem die Anklagevertreterin meinte, ihre Positionen noch einmal zu überdenken. Kommt es zu keiner Einstellung, wird der Prozess irgendwann neu starten und jede einzelne Tat - insgesamt sind es 69 - müsste aufgeklärt werden.