Duisburg. Wegen mehrfacher Körperverletzung stand ein Duisburger (20) vor dem Jugendschöffengericht. Immer wieder war er in Auseinandersetzungen geraten.

Wegen mehrerer Gewaltdelikte stand ein 20-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Bei einer Tat war er gegen 4 Uhr in der Nacht zum 23. Oktober 2021 in der Hochfelder Diskothek „Pulp“ in einen Streit geraten. Vor dem Club griff der Angeklagte zu einem Messer und verletzte zwei Personen.

Sein angetrunkener Kumpel sei in eine Auseinandersetzung geraten, beschrieb der Angeklagte. Es wurde beleidigt und geschubst. „Ich wollte gehen. Aber draußen haben mehrere Leute schon auf mich gewartet.“ Aus Angst habe er ein Taschenmesser mit nicht mehr als sechs Zentimeter Klingenlänge gezogen. In einem anschließenden Handgemenge verletzte der 20-Jährige einen Widersacher am Arm, einen weiteren am Bein. „Es war aber keine Notwehr.“ Mit diesem Satz rettete sein Verteidiger das Geständnis.

Angeklagter aus Duisburg beleidigte und schlug eine junge Frau

Am Rheinufer in der Düsseldorfer Altstadt hatte der Heranwachsende am 30. Mai 2021 gemeinsam mit einem Begleiter mehrere Frauen kennengelernt. „Eine davon wollte ich mir bei Licht anschauen und habe mein Handy angemacht. Dann ist mir wohl so etwas wie ,igitt’ heraus gerutscht“, so der Angeklagte. Die 25-jährige Frau habe ihm einen Becher Wodka ins Gesicht geworfen, wofür er sich mit einem Schlag ins Gesicht revanchierte.

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Wenig friedlich ging es bei einer Geburtstagsfeier am 6. März 2022 in einer Kleingartenanlage an der Kulturstraße in Wanheimerort zu. Wieder war es ein Freund, der zuerst Streit mit dem späteren Geschädigten bekommen habe, behauptete der 20-Jährige. „Der andere hat ihm die Nase gebrochen.“ Er sei mit seinem lädierten Kumpel abgezogen, erzählte der Angeklagte. „Später bin ich mit ein paar Leuten zurückgekommen, denen ich von dem Vorfall berichtet hatte.“ Diesmal gab es Schläge für den 23 Jahre alten Nasenbeinbrecher.

So rückhaltlos waren die Geständnisse nicht

Die beteiligten Juristen waren sich einig, dass der Angeklagte das äußere Tatgeschehen vollständig gestanden hatte. Allerdings bemängelte der Staatsanwalt, dass der 20-Jährige seinen eigenen Tatbeitrag in allen Fällen kleinzureden versuchte – was nicht immer zu den Darstellungen der Zeugen passte.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen zwei gefährlicher und einer einfachen Körperverletzung.

Schädliche Neigungen vermochte das Gericht bei dem bislang unbestraften Angeklagten aber nicht zu erkennen. So kam er mit einem Zuchtmittel davon: Der 20-Jährige wurde verwarnt und muss eine Woche in den Jugendarrest. Zudem muss er insgesamt 1500 Euro Schmerzensgeld an drei Geschädigte bezahlen, an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und sich aufgrund seines zeitweise hohen Alkoholkonsums von der Suchthilfe beraten lassen.

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