Duisburg. Pauschale Förderung oder Einzelantrag? Verwaltung und Politik haben unterschiedliche Vorstellungen, wie Kitas künftig finanziert werden sollen.
Kinderbetreuung ist teuer. In Duisburg muss die Politik nun neu über die Finanzierung der Betriebskosten entscheiden. Dafür liegt eine Vorlage der Verwaltung vor und ein Antrag der Mehrheitsfraktion von SPD und CDU, der die verwaltungseigenen Pläne abhängt.
Ausgangspunkt der Debatte war im letzten Jahr eine Forderung der Träger, die dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angehören. Sie fordern eine 100-prozentige Übernahme des Trägeranteils, umsetzbar sukzessive bis 2027. Final würde dieser Plan mit 7,5 Millionen Euro jährlich zu Buche schlagen, hat die Stadt berechnet. Eine Summe, die durch Einsparungen bei den sonst üblichen Prüfungen der Einzelanträge nicht aufgefangen werden könnte. Das Vorhaben würde zudem die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Kosten unterlaufen, schreibt die Verwaltung.
[Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie in Duisburg lesen Sie jeden Abend im Duisburg-Newsletter. Jetzt hier kostenlos für den Newsletter anmelden.]
CDU und SPD: Formloser Antrag für pauschale Förderung
In der Beschlussvorlage wird deshalb vorgeschlagen, Trägeranteile ab dem Kindergartenjahr 2024/25 von bis zu 60 Prozent zu übernehmen. Allerdings solle bei Übernahmen über 40 Prozent eine individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgeschaltet werden. Der Kompromissvorschlag der Verwaltung würde knapp 2,3 Millionen Euro kosten.
Auch interessant
Der Mehraufwand für die Bewilligung von Sonderzuschüssen ist zuletzt kontinuierlich gestiegen: Zwischen 2019 und 2022 hatte sich die Zahl der Träger, welche entsprechende Anträge stellen, verdoppelt. Deshalb schlagen CDU und SPD vor, den Verwaltungsvorschlag so zu verändern, dass die Trägeranteile nach einem formlosen Antrag ab Januar 2024 pauschal bis zu 60 Prozent übernommen werden. Die Träger müssten „frühzeitiger und unbürokratischer“ unterstützt werden, heißt es in dem Antrag. Eine Entlastung von bis zu 60 Prozent sei akzeptabel, sagt Dirk Tänzler. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so der Geschäftsführer des Paritätischen, der im Auftrag der Träger mit der Stadt verhandelt hat.
Träger: 60 Prozent pauschal als Kompromiss
Michael Reichelt, Geschäftsführer der Lebenshilfe und Träger von aktuell sechs Kindertagesstätten sagt, dass er mit einer pauschalen Förderung von 60 Prozent der Trägeranteile leben könne. Den Verwaltungsvorschlag lehnt er ab. Schon jetzt seien die per Einzelantrag geforderten Sonderzuschüsse eine unsichere Bank: Nicht alle Träger hätten ihren Bescheid für das laufende Kita-Jahr. „Wir müssen also vorfinanzieren, zwei Drittel des Kita-Jahres sind schon vorbei“, klagt Reichelt. Zum Abschluss jeden Jahres müsse er ohnehin einen Verwendungsnachweis erstellen. Warum die Verwaltung vorab auch schon darauf besteht, leuchtet ihm nicht ein.
In einem sind sich Verwaltung, Kommunalpolitiker und Träger einig. Sie weisen unisono in Richtung Düsseldorf. Denn die Löcher, die in Duisburg gestopft werden, entstehen durch die Gesetzgebung. „Aufgabe der Landespolitik ist und bleibt, eine auskömmliche Finanzierung der mit Rechtsanspruch belegten Kindergartenplätze sicherzustellen“, betonen SPD und CDU.
>>DAS KINDERBILDUNGSGESETZ KIBIZ
- Das Kinderbildungsgesetz KiBiz regelt die Zuschüsse, die an die Träger von Kitas fließen, berechnet anhand Kindpauschalen und Mieten.
- 2020 wurde die Finanzierung neu aufgestellt, für die Träger änderte sich unter dem Strich aber nicht viel. Kirchliche Träger müssen seither 10,3 Prozent selbst mitbringen, um eine Kita betreiben zu dürfen, kommunale Träger 12,5 und freie Träger 7,8 Prozent. Dafür werden Erlöse aus Tombolas und Kitafesten genutzt, Spendenakquise oder Mittel aus Kirchensteuern bringen je nach Träger die Mittel zusammen.