Duisburg. Die Stadtwerke Duisburg setzen die Energiepreisbremsen im März für Strom und Erdgas um. Kunden sollen zeitnah per Schreiben informiert werden.

Ab März greift die vom Gesetzgeber beschlossene Entlastung für Strom und Erdgas. Die Stadtwerke Duisburg informieren nun, wie Verbraucher und Verbraucherinnen von dem Preisdeckel profitieren. Im ersten Schritt erhalten bis Mitte März alle Kunden ein individuelles Anschreiben mit detaillierten Informationen zu den Energiepreisbremsen.

Die Stadtwerke Duisburg arbeiten seit dem Beschluss zur Einführung der Preisbremsen im Dezember laut eigenen Angaben „mit Hochdruck daran, die vom Gesetzgeber geforderten konkreten Umsetzungen in ihre Abrechnungsprozesse zu überführen“. Dies erfordere etwa erhebliche Anpassungen im IT-System und Abstimmungen mit Druck-Dienstleistern.

Stadtwerke Duisburg: Energiepreisbremse – Kunden erhalten Schreiben

In dem nun angekündigten Schreiben finden Kunden dann alle detaillierten Erläuterungen zu ihrer persönlichen Entlastungsleistung, deren Durchführung und auch eine Neufestsetzung ihrer Abschläge. Die Entlastungen werden rückwirkend auch für die Monate Februar und Januar wirksam.

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Kundinnen und Kunden, die am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nicht selbst aktiv werden, informieren die Stadtwerke. Ihnen wird der Abschlag für März erst nach Erhalt des Informationsschreibens, voraussichtlich zum Monatsende, vom Konto abgebucht. Kunden, die von der Preisbremse betroffen sind und ihre Abschläge selbst überweisen oder bar zahlen, werden gebeten, den Abschlag für den März erst nach Erhalt des Schreibens und in der darin angegebenen Höhe zu überweisen.

Ab welchen Kosten gilt die Energiepreisbremse?

Ob Kunden von der Preisbremse betroffen sind, hängt von ihrem individuellen Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde ab. Liegt dieser Brutto-Arbeitspreis beim Strom oberhalb von 40 Cent oder beim Erdgas oberhalb von 12 Cent, greift die staatlich beschlossene Preisbremse. Alle weiteren Infos zum gesetzlich festgelegten Preisdeckel gibt es auch im Internet unter swdu.de/energiepreisbremsen