Duisburg. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung, verurteilte das Amtsgericht einen Duisburger (32). Er fälschte Unterlagen über Besuche bei seiner Tochter.
Wegen eines dreisten Sozialbetruges stand ein 32-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Dem Hartz IV-Empfänger waren Fahrten zu seiner bei der Mutter in Eschweiler lebenden dreijährigen Tochter bezahlt worden. Doch der Mann hatte zwischen September und November 2021 nur einen kleinen Teil der abgerechneten Reisen tatsächlich unternommen. Die Anklage warf ihm Betrug und Urkundenfälschung vor.
Die getrennt lebende Kindsmutter hatte angeblich die vielen Besuche durch ihre Unterschrift bestätigt. Doch den Namenszug auf den monatlich beim Amt eingereichten Listen der Besuchsfahrten hatte der Angeklagte gefälscht. Nur einen kleinen Teil der Reisen nach Eschweiler hatte er tatsächlich unternommen; zum Beispiel im Oktober 2021 nur eine der neun abgerechneten Fahrten. Auf diese Weise hatte er im Tatzeitraum knapp 900 Euro zu Unrecht kassiert.
Angeklagter legte verblüffend offenes Geständnis ab
Vergehen, die der 32-Jährige unumwunden zugab. „Das stimmt alles so.“ Er habe halt seine Tochter sehen wollen, so der Angeklagte. „Aber ich hatte doch eine Sanktion, bekam deutlich weniger Geld als sonst.“ Die Differenz habe er mit dem Schwindel gedeckt. „Ich hatte eben Geldmangel.“
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Die Strafrichterin verbarg ihre Entrüstung über diesen skrupellosen Betrug nicht. „Wissen sie, was da hilft? Arbeiten.“ Der Angeklagte lächelte verlegen. „Das tue ich ja jetzt“, erklärte er. Er arbeitet als Teilzeitkraft in einer Teppichkettelei. „Und ich habe den gesamten Betrag inzwischen zurückgezahlt.“
Amtsrichterin verhängte nur eine Geldstrafe
Das Geständnis sprach am Ende deutlich für den 32-Jährigen. Zu seinen Lasten mussten sich dagegen zehn Vorstrafen auswirken, darunter auch einschlägige Taten. Als er die Unterschriften seiner ehemaligen Lebensgefährtin fälschte, hatte er noch unter Bewährung gestanden. Zu seinem Glück war ihm die Strafe aber kurz danach im Dezember 2021 erlassen worden.
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Da der Angeklagte bisher noch nie eine Haftstrafe verbüßen musste und dem Steuerzahler letztlich kein Schaden entstand, sah die Richterin im vorliegenden Fall von einer erneuten Bewährungsstrafe ab. Und obwohl eine Geldstrafe laut Gesetz die geringere Sühne ist, tut sie dem 32-Jährigen wohl deutlich mehr weh. Er muss nun 3500 Euro (140 Tagessätze zu je 25 Euro) an die Staatskasse zahlen.