Duisburg. In einem Zirkus-Container in Duisburg soll ein Artist eine minderjährige Kollegin vergewaltigt haben. So äußerte sich der Mann vor Gericht.
Der Zirkus ist normalerweise ein Ort, der für spannende Akrobatik und spektakuläre Erlebnisse steht. Doch im August soll ein in Duisburg gastierender Zirkus Tatort eines Verbrechens gewesen sein. In der Nacht zum 17. August 2022 soll ein Artist eine minderjährige Kollegin vergewaltigt haben. Nun beschäftigt sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall.
Gegen 3.20 Uhr, nach einer kleinen Party im Kollegenkreis, soll der Angeklagte in den Wohncontainer der jungen Frau gegangen sein. Er soll die Schlafende teilweise entkleidet und sie dann vergewaltigt haben. Als die Jugendliche aufwachte, ihn zurückstieß und ihn aufforderte, den Container sofort zu verlassen, soll der Angeklagte das Weite gesucht haben.
Vergewaltigungsprozess in Duisburg: Angeklagter bestreitet die Tat
Er bestreitet die Tat. Ja, er habe bei der Feier ein wenig Alkohol getrunken und eng umschlungen mit der Jugendlichen getanzt. Später sei er in ihren Container gegangen. „Wir haben uns geküsst.“ Zum Sex sei es gekommen, „weil sie das auch wollte“. Danach hätten beide sich wieder angezogen und er sei neben der minderjährigen Frau eingeschlafen. „Sie hat mich dann irgendwann geweckt und ich bin gegangen.“
Seltsamerweise soll er kurze Zeit später auch noch im Quartier einer älteren Schwester der Kollegin aufgetaucht sein. „Er hat ziemlich viel wirres Zeug geredet“, so die Zeugin. Warum der Mann überhaupt zu ihr kam, sei ihr nicht ganz klar geworden. „Ich weiß aber, dass er von Anfang an hinter meiner kleinen Schwester her war.“ Die aber habe auf Nachrichten und Anrufe des Artisten-Kollegen ihres Wissens nach nicht reagiert.
Zeuginnen berichteten von Befragung ohne Dolmetscher
Die Geschädigte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Was immer sie auch sagte, für das Schöffengericht war die Vernehmung wenig sinnvoll. Denn die Minderjährige wie ihre Schwester bezichtigten die Polizei eines schweren Ermittlungsfehlers. Auf Nachfragen des Gerichts zu ihren polizeilichen Vernehmungen entschuldigten sich die Ausländerinnen: Leider sei bei ihren Vernehmungen kein Dolmetscher zugegen gewesen. Und obwohl die Frauen darauf hingewiesen haben wollen, dass sie nicht alles verstanden hätten, sollen die Polizisten sie zum Unterschreiben der Vernehmungsprotokolle aufgefordert haben.
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Der Vorsitzende war empört. „Hier geht es um eine schwere Straftat und nicht um einen Fahrraddiebstahl. Ich werde mich umgehend mit der Polizei in Verbindung setzen.“ Das beweistechnische Dilemma will er nun dadurch auflösen, dass eine Gutachterin die Aussage des Teenagers auf deren Glaubhaftigkeit prüfen soll. Doch selbst das wird unter diesen Umständen vermutlich nahezu unmöglich sein.
Der Angeklagte, der seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft saß, wurde einstweilen auf freien Fuß gesetzt.