Duisburg. Seit Januar haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Wie die Zahl der Anträge in Duisburg gestiegen ist und wie die Stadt das bewältigen will.
Die letzten Anweisungen vom Land kamen zwei Tage vor Weihnachten: Ganz wenig Zeit hatte die Stadt Duisburg, sich auf das zum 1. Januar eingeführte „Wohngeld Plus“ einzustellen. Das zugrundeliegende Gesetz wurde erst Ende November verabschiedet, und bereits jetzt hat sich die Zahl der Antragsteller verdreifacht. Wie die zuständige Behörde damit umgeht, hat sie am Freitag bei einer Pressekonferenz erklärt.
Knapp 600 Menschen haben in der ersten Januar-Woche Wohngeld beantragt, berichtet Abteilungsleiter Roger Rixfehren. In früheren Jahren seien es in diesem Zeitraum rund 200 gewesen. Die Entwicklung entspricht dem selbst gesetzten Ziel der Stadt, dass künftig über 13.000 Haushalte Wohngeld beziehen sollen. Zurzeit sind es 4130 Haushalte. Wie berichtet, steigt durch das neue Gesetz nicht nur die Zahl der Wohngeld-Berechtigten, sondern auch die Höhe der möglichen Bezüge. Höhere Lebenshaltungs- und Energiekosten sollen so ausgeglichen werden.
Stadt Duisburg will deutlich mehr Personal für die Wohngeldstelle
Um die vielen neuen Berechtigten über ihre Ansprüche zu informieren, setzt die Stadt vor allem auf das Internet. Jeder soll allerdings auch persönliche Hilfe finden. Dazu wurde eine Servicestelle im Konferenz- und Beratungszentrum „Kleiner Prinz“ auf der Schwanenstraße 7 eingerichtet. Dort können Formulare abgeholt und Anträge abgegeben werden. Da die Wohngeldanträge nur in deutscher Sprache zur Verfügung stehen, sind auch Sprachmittler vor Ort.
Das alles bindet personelle Kapazitäten. Und so richtig beginnt die Arbeit später im Januar, wenn ein Großteil der Anträge abgegeben wurde. Sozialdezernentin Astrid Neese kündigt deshalb an: „Es wird länger dauern, bis wir alle Fälle bearbeitet haben, so ehrlich muss man sein.“
Trotzdem sieht sich die Stadt gut aufgestellt, hat durch interne Umverteilungen und erste Ausschreibungen das Personal in der Wohngeldstelle aufgestockt. Aktuell sind 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar, perspektivisch sollen es 60 sein. Dazu kommen aktuell zehn Auszubildende. Wie lange es dann wirklich dauert, sagt Astrid Neese, lasse sich erst später prognostizieren, wenn ein Überblick über die Zahl der Anträge besteht.
Wohngeld: Warum Anträge möglichst schnell eingehen sollten
In Notfällen gebe es die Möglichkeit, schon vor der endgültigen Bewilligung eines Antrags Vorschüsse zu zahlen. Die Dezernentin betont dabei das Wort Notfall: „Da muss eindeutig belegt werden, dass sonst gar kein Geld mehr da ist.“
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Sorgen hatte im Vorhinein die Technik gemacht, vor allem die Auszahlungssoftware, die vom Land bereitgestellt wird. Bislang habe der IT-Anbieter der Stadt aber alle Neuerungen komplett verarbeiten können, berichten die Beteiligten erleichtert.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anträge so schnell wie möglich eingehen sollten. Wohngeld wird immer ab dem Monat der Antragstellung gewährt, kann also nicht rückwirkend bewilligt werden. Wer also jetzt Anspruch auf Wohngeld hat, muss dieses bis zum 31. Januar beantragen, um Zahlungen für das ganze Jahr 2023 erhalten zu können. Anträge, die im letzten Jahr gestellt wurden und nach dem alten Wohngeldrecht abgelehnt wurden, werden laut Stadt automatisch erneut geprüft, so dass ein neuer Antrag nicht notwendig sei.
>> WOHNGELD: DER SERVICE DER STADT DUISBURG
Auf www.duisburg.de sind Informationen zum Thema Wohngeld zusammengetragen, auch ein Erklärvideo gibt es. Anträge sollen nach Möglichkeit über das Online-Formular gestellt werden, das ebenfalls dort zu finden ist.
Eine postalische Zusendung ist möglich. Der Vordruck kann auch in allen Bürgerservicestationen mitgenommen werden.
Die Servicestelle im Konferenz- und Beratungszentrum „Kleiner Prinz“ ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.
Die Stadt Duisburg betont noch, dass Eltern mit Anspruch auf Wohngeld auch für ihre Kinder Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen können, etwa für Schulbedarf, Klassenfahrten oder Mittagessen.