Duisburg. In zweiter Instanz geht es um Untreue beim Kita-Träger „Zaubersterne“: Der Ex-Buchhalter (77) und seine Tochter sollen Geld abgezweigt haben.

Wegen Untreue in 116 Fällen wurde der ehemalige Buchhalter des Kita-Trägers „Zaubersterne“ im November 2021 vom Amtsgericht Duisburg zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Über Jahre soll er sich am Eigentum der Organisation bereichert haben. Auch seine 42 Jahre alte Tochter aus Duisburg, die als Angestellte für die „Zaubersterne“ tätig war, soll beteiligt gewesen sein. Wegen 31 Fällen der Beihilfe wurde sie zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Beide legten Berufung ein. Nun verhandelt das Landgericht den Fall noch einmal.

Der Angeklagte soll das Konto des 2008 gegründeten Vereins, der seine Aktivitäten nach seiner Umfirmierung in eine gGmbH kräftig ausbaute, schamlos als Privatkasse betrachtet haben. Zwischen 2011 und 2014 soll er – zunächst als 2. Vorsitzender des Vereins, zuletzt als freiberuflich tätiger Buchhalter der gGmbH – private Rechnungen und Einkäufe über den Verein bezahlt haben. Immer wieder soll er auch Bargeld abgehoben und für sich ausgegeben haben. Bereits 2016 war der Mann in einem Zivilprozess zur Rückzahlung von mehr als 300.000 Euro verurteilt worden.

Zaubersterne Duisburg: Strafanzeige stammt bereits aus dem Jahr 2014

Seine Tochter soll gewusst haben, dass Zahlungen, die ihr Vater ihr zuschanzte, aus kriminellen Handlungen stammten. Sie soll nicht nur überhöhte Aufwandsentschädigungen für ihre Tätigkeit bei den „Zaubersternen“ erhalten haben, sondern auch Privat-Rechnungen eingereicht und erstattet bekommen haben.

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Das Verfahren hat eine bemerkenswert lange Geschichte: Bereits 2014 hatten die „Zaubersterne“ die Sache angezeigt. Doch die Staatsanwaltschaft benötigte fast fünf Jahre bis zur Anklageerhebung. Im Mai 2020 hatte das Amtsgericht erstmals versucht, den Fall zu verhandeln. Doch die Beweismittel lagen nicht vollständig vor. Ab Oktober 2021 konnte endlich richtig verhandelt werden. Wegen der rechtsstaatswidrigen Verzögerung galten im erstinstanzlichen Urteil jeweils vier Monate der Strafe bereits als vollstreckt.

Ohne Geständnis der Angeklagten droht ausufernder Prozess

Beim Beginn des Berufungsverfahrens wurde die meiste Zeit hinter verschlossenen Türen verhandelt. Über mehrere Stunden führte das Gericht ein Rechtsgespräch mit den Verteidigern, der Staatsanwältin und dem Anwalt der als Nebenkläger auftretenden „Zaubersterne“, deren Gründerin und jetzige Geschäftsführerin übrigens Tochter und Schwester der beiden Angeklagten ist.

Die Kammer bot zuletzt an, dass die Strafen für den Fall, dass eine vollständige und vermutlich sehr langwierige Beweisaufnahme unnötig wird, gesenkt werden könnten: Der Hauptangeklagte hätte dann nur noch 28 bis 36 Monate im offenen Vollzug zu erwarten. Bis zum zweiten Verhandlungstag am 20. September dürfen alle Verfahrensbeteiligten darüber nachdenken, ob sie mit einem solchen Prozedere einverstanden sind.

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