Duisburg. Der Ex-Buchhalter der Duisburger Kita „Zaubersterne“ Ex-Buchhalter soll 370.000 Euro veruntreut haben. Wichtige Beweismittel sind wieder da.
Ohne Urteil endete am zweiten Verhandlungstag das Verfahren um den Betrugsskandal beim Kindergartenträgerverein „Zaubersterne“. Vorläufig. Denn während wichtige Beweismaterial zunächst verschollen war, ersticken die Verfahrensbeteiligten nun in einem Wust von Akten. Das Verfahren wurde ausgesetzt, damit die Juristen die Berge von Papier sichten können.
Die Anklage wirft einem 75-jährigen Krefelder Untreue in 203 Fällen vor. Zwischen 2010 und 2014 soll der damalige Buchhalter der „Zaubersterne“ etwas mehr als 370.000 Euro für eigene Zwecke missbraucht haben. Auf der Anklagebank sitzt auch seine 39-jährige Tochter, die einen Teil des Geldes erhalten haben soll. Ihr wirft die Anklage Beihilfe vor. Das Verfahren gegen zwei weitere Familienmitglieder des Hauptangeklagten war bereits beim Prozessbeginn vor einer Woche eingestellt worden.
Kita „Zaubersterne“: Erst waren Beweismittel verschollen, nun sind es reichlich viele
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Mit wenig Hoffnung hatte der Vorsitzende des Schöffengerichts vor einer Woche verkündet, dass man sich nun erst einmal bemühen wolle, die verschollenen Buchhaltungsunterlagen der „Zaubersterne“ ausfindig zu machen. Denn die stehen im Mittelpunkt der Frage, ob und für welche Bargeldabhebungen des 75-Jährigen es Quittungen gab, sie also möglicherweise mit Einverständnis des Vereins erfolgten. Allein dabei geht es um rund 230.000 Euro.
Überraschend hatte das Gericht bei seinen Nachforschungen Erfolg. Die verschollenen Akten wurden im Keller des Polizeipräsidiums gefunden. Eine Stunde vor Beginn des zweiten Verhandlungstages wurden sie ins Amtsgericht verfrachtet. Im Gänsemarsch trabten die Verfahrensbeteiligten in einen Raum des Gerichtsgebäudes, in dem die Beweismittel gestapelt worden waren: 15 Umzugskartons, in denen sich rund 50 Aktenordner befinden.
Duisburg: Verfahren beginnt in einigen Monaten von vorn
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Nach kurzem Rechtsgespräch waren sich die Juristen einig, dass es Zeit braucht, diese Unterlagen zu sichten. Das Schöffengericht setzte das Verfahren daher auf unbestimmte Zeit aus und wird, nachdem auch die anderen Beteiligten Gelegenheit zum Aktenstudium erhielten, einen neuen Termin bestimmen. das wird sicher einige Monate dauern.