Duisburg. Wegen Subventionsbetrugs stand eine Steuerberaterin vor dem Amtsgericht Duisburg. Wissentlich soll sie einer Corona-Betrügerin geholfen haben.

Wegen Beihilfe zum versuchten Subventionsbetrug stand eine 39-jährige Frau nun vor dem Amtsgericht. Laut Anklage soll sie am 30. Mai 2020 für eine Frau aus Beeckerwerth einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben. Was nicht weiter bemerkenswert wäre, wenn die Duisburgerin nicht schon zwei Anträge gestellt und bereits vor dem dritten Antrag einmal 9000 Euro Soforthilfe bekommen hätte. Und wenn die Angeklagte nicht Steuerberaterin wäre.

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Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die 39-Jährige gewusst habe, dass ihre Mandantin bereits Geld erhalten hatte. Und zwar unberechtigt. Denn nach den Richtlinien der Soforthilfe hätte sie ihr Gewerbe bereits vor dem 31. Dezember 2019 ausüben müssen. Die Frau aus Beeckerwerth hatte sich allerdings erst im Februar 2020 selbstständig gemacht. Genau deshalb habe die Steuerberaterin ja auch einen anderen Fördertopf angesteuert und eine spezielle Corona-Hilfe für junge Existenzgründer beantragt, so der Verdacht der Anklagebehörde. Zur Auszahlung war es allerdings nicht gekommen.

Angeklagte beteuerte, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben

Die Haupttäterin war bereits vor geraumer Zeit wegen Subventionsbetruges verurteilt worden. Zwar legte sie noch Berufung ein, nahm ihr Rechtsmittel aber vor dem Landgericht zurück. Aufgrund ihrer Angaben waren auch Ermittlungen gegen die Steuerberaterin aufgenommen worden. Die allerdings beteuerte von Anfang an, sie habe keine Ahnung gehabt, dass ihre Mandantin bereits zwei Anträge gestellt und Soforthilfe bekommen habe.

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Um die Behauptungen der Angeklagten mit jenen der Hauptbelastungszeugin zu konfrontieren, hätte das Gericht sehr viel Geduld benötigt. Denn die ehemalige Mandantin der Steuerberaterin hat eine Problemschwangerschaft, die sie zu äußerster Ruhe zwingt. Und das voraussichtlich noch etwa 25 Wochen lang. So lange wird sie einer Vorladung bis dahin kaum folgen können.

Den Juristen drängte sich eine andere Lösung auf. Denn die Steuerberaterin war weder davor noch danach ansonsten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Tat ist inzwischen zweieinhalb Jahre her. Und der Staat wurde nicht finanziell geschädigt. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro eingestellt.