Duisburg. Wegen Körperverletzung und Raubes stand ein Duisburger (19) vor Gericht. Die Freundschaft zu einem Intensivtäter verwickelte ihn in Straftaten.

Einen fairen Kampf hatten ein 19-jähriger und ein 25-jähriger Rheinhauser vereinbart, als sie sich am Abend des 9. Oktober 2021 an der Gillhausenstraße trafen, um Unstimmigkeiten zu klären. Doch der 19-Jährige kam nicht allein. Und bevor es zu einem echten Kampf kommen konnte, wurde der 25-Jährige von hinten mit einem Teleskopschlagstock niedergeschlagen. Mit dieser Tat musste sich jetzt das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz auseinander setzen.

Bei einem weiteren Vorfall war am 22. Oktober 2021 ein 26-jähriger Wildtierpfleger am Kopf verletzt worden, als er spätabends an einem Rheinhauser Kiosk noch ein paar Flaschen Bier kaufte. Der 19-Jährige und sein Kumpel mit dem Schlagstock, der dafür bereits verurteilt worden ist, wollten von dem Mann, der mit dem Fahrrad unterwegs war, erst Bier, dann die Geldbörse haben. Als der 26-Jährige flüchtete, rannten die Räuber hinterher und der Schlagstock landete auf dem Hinterkopf des Radlers.

Der Angeklagte erinnerte sich nicht an Schlagstöcke oder Messer

Das, was der 19 Jahre alte Angeklagte dem Jugendschöffengericht erzählte, konnte man kaum als rückhaltloses Geständnis bezeichnen. Er versuchte nicht nur seinen eigenen Tatbeitrag, sondern auch den des bereits verurteilten Mittäters klein zu reden. „Da war kein Messer“, behauptete er für die erste Tat. Dabei ließ die Aussage einer unbeteiligten Zeugin kaum einen Zweifel daran, dass alle jungen Männer, einschließlich des Angeklagten, bei dem Gefecht auch mit Messern hantierten.

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Auch die Behauptung des 19-Jährigen, sein Begleiter hätte bei der zweiten Tat gar keinen Schlagstock gehabt, erwies sich als unwahr: Bilder einer Überwachungskamera zeigten eindeutig, dass der als jugendlicher Intensivtäter geltende Komplize mit einem Teleskopschlagstock herumfuchtelte.

In falsche Gesellschaft geraten

So viel machte die Verhandlung allerdings deutlich: Der Angeklagte war nicht die treibende Kraft der Taten gewesen. Und er selbst hatte keine Verletzungen verursacht. „Da stimmt der Spruch mit der falschen Gesellschaft wohl mal“, meinte der Vorsitzende. Allerdings müsse sich der junge Mann die gefährliche Körperverletzung und die versuchte räuberische Erpressung zurechnen lassen.

Nur weil der Angeklagte inzwischen auf einem besseren Weg zu sein scheint, verhängte das Gericht keine Jugendstrafe. So kam der 19-Jährige, der seit mehr als einem halben Jahr keine neue Straftat beging und am 1. August eine Ausbildung zum Fachlogistiker beginnt, mit einer Verwarnung davon. Er muss an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und eine Woche Arrest soll ihm veranschaulichen, was ihm blüht, wenn er sich nicht neue Freunde sucht.